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Güllelager-Bau: Unsicherheiten verhindern vielerorts Genehmigungen

Wie ist die Bundesanlagenverordnung (AwSV) beim Bau neuer Güllelager anzuwenden? Viele bayerische Ämter sind da unsicher, es stockt bei den Genehmigungen. Ab Oktober könnte es schneller gehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Viele tierhaltende Landwirte wollen bereits seit Längerem neue Lager für Wirtschaftsdünger bauen. Im Moment stauen sich Anträge auf Bau einer Güllegrube in vielen bayerischen Landratsämtern. Denn Genehmigungen werden wegen Unsicherheiten bei der Auslegung der Bundesanlagenverordnung (AwSV) nahezu keine ausgesprochen, berichtet der Bayerische Bauernverband (BBV).

Um die Probleme zu beheben, hatten der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber und MdL Walter Nussel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau, im Frühjahr 2019 zu einer Sitzung in den Landtag eingeladen. In der Folge ergingen einige Schreiben an die Verwaltung, damit der Vollzug der Anlagenverordnung klarer und einfacher werden kann. Doch auch durch diese Bemühungen konnte nicht an allen Stellen Abhilfe geschaffen werden, so der BBV.

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Ein weiteres Ergebnis der Sitzung mit Minister Glauber und dem Bürokratie-Beauftragten Nussel war die Einrichtung einer DIN-spec Arbeitsgruppe. Sie soll einheitliche Vorgaben erarbeiten, die möglichst bald als verlässliche Grundlage für den Verwaltungsvollzug dienen soll. In dieser DIN-spec Gruppe wurden der Bauernverband sowie Hersteller, Behörden und Prüfstellen mit eingebunden. Der Bauernverband hat sich nach eigener Aussage dabei für schnelle und praktikable Lösungen eingesetzt, die den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Betriebe und den Erfordernissen des Gewässerschutzes gleichermaßen gerecht werden sollen.

Die Ergebnisse nach der Sitzung am 23. Juli lassen erwarten, dass die Klärung, die Umweltminister Glauber auf einer Tagung des Bauernverbandes im Mai zugesagt hatte, schon im Oktober in Form einer neuen DIN-Spezifikation vorliegen wird. Anhand dieser DIN-Vorgabe könnten dann die Hersteller und Bauunternehmen die angestauten Projekte abarbeiten, erwartet der BBV. Diese Lösung wäre auch im Sinne des Bürokratie-Abbaus, denn derzeit umfasst alleine die Liste der beizubringenden Unterlagen für eine Ausnahmegenehmigung nach AwSV schon zwei Seiten.

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