Der Landwirt, von dessen Hof am 18. März 2015 Gülle in die Neyetalsperre gelaufen ist, droht eine Freiheitstrafe bis zu zehn Jahren, berichtet die Internetzeitung Oberberg-Aktuell.
Er wird beschuldigt etwa 1,7 Millionen Liter Gülle aus seinem Lager in den Neye-Bach in Halver-Kotten und die Neyetalsperre in Wipperfürth gelassen zu haben. Folge war ein Absterben der Pflanzen- und Tierwelt im Neyebach und den angrenzenden Fischteichen wegen der stark erhöhten Ammonium-Stickstoffwerte. In der Neyetalsperre kam es zur biologischen Verödung.
Der 40-jährige Landwirt steht nun vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen. Die Staatsanwaltschaft hat den Landwirt wegen eines besonders schweren Falls der Gewässerverunreinigung und zweifacher falscher Verdächtigung angeklagt. Sie wirft dem Angeschuldigten vor, gegen 1 Uhr einen Schlauch, der von einem rund 6.000 Kubikmeter fassenden Güllesilo zu einem Pufferbehälter führte, abgekoppelt und diesen hangabwärts gelegt zu haben. Dann soll der Angeschuldigte einen den Schlauch verschließenden Schieber geöffnet haben, um die in dem Silo befindliche Gülle abzulassen.
Im Zivilverfahren hatte die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen bereits in einem Grundurteil festgestellt, dass der Landwirt dem Grunde nach verpflichtet ist, für den der EWR GmbH als Eigentümerin der Talsperre entstandenen Schaden aufzukommen. Das Verfahren befindet sich nunmehr in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Hamm. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.