Der Druck auf eine Reform der Mehrwertsteuersätze in Deutschland wächst. Ein am vergangenen Freitag veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums kommt zu dem Schluss, dass nur die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel gerechtfertigt ist. Alle anderen Ausnahmen - beispielsweise für Pflanzen, Schnittblumen, Tierfutter und die umstrittene, kürzlich von der Koalition eingeführte Ermäßigung für Hotelübernachtungen müssten demnach ebenso abgeschafft werden wie die Umsatzpauschalierung für Landwirte.
Die Gutachter sprechen sich außerdem dafür aus, die Steuerermäßigungen von Leistungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau abzuschaffen. Die Förderung der Land- und Forstwirtschaft stelle kein überzeugendes Ziel mehr dar, heißt es in dem Gutachten. Selbst wenn man die Land- und Forstwirtschaft für besonders förderungswürdig halte, seien die ermäßigten Steuersätze kein akzeptabler Weg. Die Wissenschaftler unter Leitung von Ashok Kaul von der Universität des Saarlandes monieren Wettbewerbsverzerrungen, fehlende Transparenz sowie ungleiche Wirkungen, da nicht alle land- und forstwirtschaftlichen Leistungen gleichermaßen gefördert würden. Die Pauschalbesteuerung betrachten sie als Anachronismus, da sich die ursprünglichen Vereinfachungsgründe "weitgehend erledigt" hätten. Auch die Förderung des Gartenbaus halten die Forscher nicht für ein überzeugendes Ziel. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt in Deutschland 7 %, der Regelsatz 19 %.