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Gutachter fordern weitere Nachbesserungen im Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken

Der Bundestag verhandelt darüber, das Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken weiter zu verschärfen. Bauernverband und Lebensmittelwirtschaft erwarten noch eine Reihe von Nachbesserungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert weitere Nachbesserungen im Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken. Das Gesetz ist aus Sicht des DBV ein „wichtiger und notwendiger Schritt“. Um in der Lebensmittelkette nachhaltig und dauerhaft für Augenhöhe zu sorgen, sei es aber zusätzlich erforderlich, die Bildung von Gegengewichten auf der Erzeugerebene auch zuzulassen, sagte der Generalsekretär des DBVs, Bernhard Krüsken, anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Gesetz im Bundestag am Montag.

Mehr Unternehmen sollen geschützt werden

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Bei den Nachbesserungen legt der DBV vor allem Wert darauf, dass auch Unternehmen mit mehr als 350 Mio. € Umsatz von den Schutzregeln profitieren sollen. Damit will der DBV auch die genossenschaftlichen Verarbeitungsunternehmen aus der Milch- und Fleischwirtschaft mit in den Schutzbereich einbeziehen. „Aus Sicht der Landwirtschaft ist es problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Mio. Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe liegen oberhalb dieser Schwelle und sind mit solchen Handelspraktiken konfrontiert. Der in den letzten Monaten nochmals gestiegene Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutlichen gerade auch in diesem Punkt die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzbereiches“, sagte Krüsken.

Ausweitung der schwarzen Verbotsliste

Außerdem fordert der DBV, die verbotenen Handelspraktiken zu erweitern. Dafür soll der Bundestag die bisher freiwillig gelassenen Praktiken der Grauen Liste auf die Schwarze Verbotsliste verschieben. „Auch diese Praktiken sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern beinhalten häufig eine einseitige Verschiebung des Risikos und der Kosten auf den schwächeren Lieferanten“, so Krüsken.

Umkehr der Beweislast

Zudem regt der DBV eine intensive Prüfung einer Umkehr der Beweislast an. Während es dem schwächeren Lieferanten schwerfallen wird, unter Wahrung seiner Anonymität den Beweis für unlautere Praktiken zu führen, sei der marktstärkere Käufer bei begründetem Verdacht eher in der Lage gegenüber der zuständigen Behörde sein redliches Verhalten nachzuweisen.

Genossenschaften wollen in den Schutzbereich kommen

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). DRV-Geschäftsführerin Buth forderte auch eine Aufhebung der festgelegten Umsatzgrenzen und die Überführung aller grauen Verbote in absolute schwarze Verbote sowie die die Beweislastumkehr. „Muss der Käufer gegenüber der Durchsetzungsbehörde beweisen, dass er sich redlich verhalten hat, dient das auch dem Schutz des Verkäufers“, sagte Buth. Zudem wies der DRV darauf hin, dass eine Evaluierung nach zwei Jahren die Möglichkeit bietet, die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zu prüfen und falls notwendig zu schärfen.

Lebensmittelindustrie stützt Bauernforderungen

Auch die Lebensmittelwirtschaft begrüßt das Gesetz und fordert wie DBV und DRV die Aufhebung der Umsatzgrenze für die Regelungen und eine Schwärzung aller Handelspraktiken der bisher grauen Liste ein. Der bestehende kartellrechtliche Rahmen schütze die Nahrungsmittelhersteller nur unzureichend vor einem missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen mit marktbeherrschender oder überlegener Marktmacht auf der Absatzseite, heißt es bei der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten?

Nachschärfungspotenzial listete bei der Anhörung auch die Entwicklungsorganisation Oxfam auf. Sie forderte den Bundestag zudem auf, dass Deutschland, ähnlich wie in Spanien, ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten im Gesetz verankere.

Auch der Bundesrat fordert weitergehende Regelungen

Auf weitere Verschärfungen hatten Mitte Februar auch die Bundesländer mit einer Empfehlung im Bundesrat gedrängt. Darin hatte der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, alle „grauen Handelspraktiken“ im Gesetz zu verbindlichen Verboten zu erklären. Zudem empfahlen die Länder, ein allgemeines Verbot des Einkaufs unter typisierten Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu prüfen. Außerdem erklärten die Länder, dass sie der Ansicht sind, dass zur Stärkung der Position von Erzeugerinnen und Erzeuger in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette weitergehende rechtliche Regelungen erforderlich sind. So forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die auf Niedrigpreise abgestellte Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse zu verbieten.

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