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Habeck stellt neues Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein vor

Gemeinsam mit Schafhaltern, Jägern und Naturschützern hat das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein das Wolfsmanagement auf neue Füße gestellt. Neben einer behördlichen Basis gehören mehr Wolfsbetreuer, neue Regeln bei der Entschädigung und Lösungen beim Umgang mit verletzten Wölfen zu den Kernpunkten.

Lesezeit: 4 Minuten

Gemeinsam mit Schafhaltern, Jägern und Naturschützern hat das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein das Wolfsmanagement auf neue Füße gestellt. Neben einer behördlichen Basis gehören mehr Wolfsbetreuer, neue Regeln bei der Entschädigung und Lösungen beim Umgang mit verletzten Wölfen zu den Kernpunkten.


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Erarbeitet wurden sie gemeinsam beim Runden Tisch. Anlass war, dass der Aufwand im Umgang mit dem Wolf deutlich gestiegen war. So wuchs die Zahl der Wolfsnachweise, die Meldungen über möglicherweise durch Wölfe gerissene Tiere stiegen vor allem 2015 an und in einigen Fällen wurden durch Wölfe größere Verluste in Nutztierbeständen gemeldet. Daher hatte Agrarminister Robert Habeck den Runden Tisch im Sommer 2015 wieder einberufen, um neue und auch strittige Fragen zu klären und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen im Herbst im Rahmen einer Broschüre veröffentlicht werden.


Entschädigungszahlungen


Ein Schwerpunkt war die Frage von Entschädigungszahlungen, die bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts (Deminimis-Beihilfen) auf maximal 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren begrenzt sind. Diese Höhe wurde in jüngster Vergangenheit überschritten beziehungsweise nahezu erreicht wurden. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, wird das Ministerium hier eine Aufhebung der Grenze beantragen und dafür bei der EU die Förderrichtlinie notifizieren lassen.


"Das heißt auch, dass bestimmte Kosten, wie Tierarztkosten nach einem Wolfsübergriffe, nur noch 80 Prozent durch das Land ersetzt werden können. Aber alles in allem ist es aus Sicht der Beteiligten beim Runden Tisch dennoch die bessere Lösung", sagte Habeck.


Die Schäden berechnen sich künftig nach einem von allen Seiten akzeptierten Kalkulationsverfahren. Zudem werden bestimmte Mitwirkungspflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen festgelegt. So müssen sie Fälle von potentiellen Wolfsrissen spätestens am Tag nach dem Vorfall melden oder dürfen getötete Tiere beispielsweise nicht bewegen, bevor ein Wolfsbetreuer sie untersuchen konnte. "Nach jedem Riss müssen wir die Bisspuren untersuchen und Proben nehmen. Nur dann lässt sich herausfinden, ob ein Wolf angegriffen hat oder ein anderes Tier", sagte der Koordinator der Wolfsbetreuer, Jens Matzen.


Umgang mit verletzten Wölfen nach Unfällen


Intensiv diskutiert wurde auch, wie mit Wölfen umzugehen ist, die bei Unfällen verletzt werden und unter welchen Rahmenbedingungen eine Nottötung möglich ist, um die Tiere aus Gründen des Tierschutzes von ihren Leiden zu erlösen. Dies ist insbesondere deshalb anspruchsvoll, weil Wölfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem EU-Recht streng geschützte Tiere sind und grundsätzlich ein Tötungsverbot gilt.


Der Runde Tisch hat nun gemeinsam mit den Veterinärbehörden des Landes und der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer einen rechtsicheren Weg für eine Nottötung abgestimmt. So sollen die Polizei und Tierärzte eine vorweggenommene Ausnahmegenehmigung erhalten, um dann einen Wolf von seinen Leiden zu erlösen, wenn er so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr von der Unfallstelle entfernen kann. Ein Tierarzt muss nicht zwangsläufig vor Ort sein.


Mehr Wolfsbetreuer


Bereits 2015 hatte das Land das Wolfsmanagement neu strukturiert und beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angesiedelt und die Rolle des Koordinators der Wolfsbetreuer fest etabliert. Darüber hinaus wurde mit einem Fachwissenschaftler der TU Dresden als sogenannte erfahrene Person die Übernahme weiterer Aufgaben vereinbart. Zusätzlich wurden neue ehrenamtliche Wolfsbetreuer geschult, damit steigt die Zahl von 40 auf 70.


"Wir haben das Management behördlich verankert, um es zu stärken. Aber die Arbeit der ehrenamtlichen Wolfsbetreuer ist unentbehrlich. Ihr hohes Engagement und ihre Fachkunde sind gefragt. Es ist wertvoll, dass nun noch mehr Wolfsbetreuer uns unterstützen", sagte Habeck. Zudem werden seit 2016 erstmals spezielle Haushaltsmittel in Höhe von 100 000 Euro in den Haushalt des zuständigen Umweltministeriums eingestellt – zuvor waren anfallende Ausgaben jeweils aus dem laufenden Haushalt des Naturschutzes finanziert worden.


Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen


Es wurden im Rahmen der Runde-Tisch-Gespräche Empfehlungen für den Fall von Wolfsbegegnungen erarbeitet. Neben anderen wurde insbesondere festgelegt, dass Wölfe unter keinen Umständen gefüttert werden dürfen, da an Menschen gewöhnte Wölfe in der Folge aufdringlich oder aggressiv einfordern könnten. Um solchen Entwicklungen entgegenwirken zu können, wurden entsprechende Fütterungen im Rahmen der Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes auch rechtlich untersagt. Die Regeln sollen in einem Flyer veröffentlicht werden.

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