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EUROPA/ Unfaire Handelspraktiken

Handel darf höhere Tierschutzstandards fordern

Das EU-Parlament hat einen Schlusstrich unter die langwierigen Verhandlungen um unfaire Geschäftsbedingungen zwischen Landwirten und Lebensmitteleinzelhandel gezogen. Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten in Straßburg mit großer Mehrheit die EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken (UTP). Bauern sollen künftig schneller ihr Geld bekommen

Lesezeit: 3 Minuten

Der Lebensmitteleinzelhandel darf weiter höhere Tierschutzstandards von seinen Lieferanten fordern als gesetzlich vorgeschrieben. Dies legte das EU-Parlament in seiner heutigen Abstimmung in Straßburg im Europäischen Parlament zu Unfairen Handelspraktiken (UTP) fest.

Die Handelsbeziehungen zwischen Landwirten und Lebensmittellieferanten gegenüber Supermärkten und Discountern werden auf eine neue Grundlage gestellt. Insbesondere kleine Lieferanten sollen zukünftig durch schriftliche verbindliche Verträge sowie durch das Verbot unfairer Geschäftspraktiken besser vor großen Marktführern geschützt werden.

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„Die Handelsmacht von Supermarktketten gegenüber Lebensmittelproduzenten wie bäuerlichen Betrieben wird zukünftig begrenzt. Mit mehr Rechtsschutz für die Landwirte vor Knebelverträgen der Supermarktmonopolisten machen wir einen großen Schritt nach vorn“, sagte der Koordinator für Agrarpolitik der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, am Dienstag.

Die Grünen konnten durchsetzen, so Häusling, dass der Einzelhandel weiterhin höhere Tierschutzstandards setzen könne, als gesetzlich vorgeschrieben. Leider seien Landwirte weiter nicht ausreichend davor geschützt, Waren unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. „Für eine faire Bezahlung und eine zukunftsfähige und nachhaltige Europäische Landwirtschaftspolitik brauchen wir ein Verbot extremer Dumpingpreise“, betonte Häusling.

Auch die Fraktion der Liberalen Parteien (ALDE) begrüßte das abschließende Votum des EU-Parlaments: „Die heutige Abstimmung ebnet den Weg für einen besseren Schutz für kleine Lebensmittelproduzenten und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. So würden in Zukunft verspätete Zahlungen für verderbliche Waren ebenso untersagt wie „last minute“ Abbestellungen des Handels“, sagt die finnische EU-Abgeordnete von Alde und Schattenberichterstatterin Elsi Katainen. Damit werde den europäischen Landwirten mehr Sicherheit und weniger Risiken im Geschäftsgebaren mit dem Lebensmitteleinzelhandel und Supermarktketten eingeräumt.

Maria Heubuch: "Marktungleichgewichte verhindern"

„Bäuerliche Betriebe dürfen nicht weiter unter der Übermacht der Lebensmittelketten leiden. Der heutige Beschluss ist ein großer Schritt nach vorn. Doch auch die Industrie für Pestizide, Saatgut, Düngemittel und Futtermittel setzt die Landwirte mit Machtkonzentrationen wie der Fusion von Bayer und Monsanto unter Druck", erklärte die grüne EU-Abgeordnete Maria Heubuch. Die EU-Kommission müsse das EU-Wettbewerbsrecht reformieren, bei Zusammenschlüssen von Mega-Unternehmen die Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und bäuerliche Einkommen prüfen und Machtungleichgewichte angehen, statt nur an Symptomen herumzudoktern.

Phil Hogan: "Richtlinie sichert faire Geschäftsbeziehungen"

Die neuen beschlossenen Regeln zu Unfairen Handelspraktiken betreffen alle Discounter, Lebensmittelproduzenten, Genossenschaften und Lebensmittelhersteller mit einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro, erklärte die EU-Kommission nach der Abstimmung.

„Die heutige Abstimmung ist entscheidend für faire Geschäftsbeziehungen zugunsten der Landwirte in der gesamten Lebensmittelversorgungskette“, unterstrich EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Bedeutung der Abstimmung. Die von der EU-Kommission im April 2018 vorgelegte Richtlinienvorschlag sichere Minimumstandards im Geschäftsverkehr zwischen allen Beteiligten in der Lebensmittelkette.

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