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Handel und Landwirtschaft liegen im Clinch

Sind die vom Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in dieser Woche beschlossenen Vorschläge zur Eindämmung von unfairen Handelspraktiken (UTP) wirklich im Sinne der europäischen Landwirte? Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und die Landwirtschaftsverbände liegen im Streit bei der EU-Regulierung.

Lesezeit: 4 Minuten



Sind die vom Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in dieser Woche beschlossenen Vorschläge zur Eindämmung von unfairen Handelspraktiken (UTP) wirklich im Sinne der europäischen Landwirte? Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) meldet Zweifel an. Die EP-Vorschläge schränkten die Verhandlungsfreiheit der Lebensmittelhändler ein und seien keine Hilfe für die Landwirte, betont der HDE in einer Pressemitteilung. Die Landwirtschaftsverbände fordern eine klare Definition von unfairen Praktiken und einen effektiven Schutz gegen Überwälzung von unvorhergesehenen Kosten auf die Erzeuger.

 

Mit großer Sorge reagiert der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) auf das Votum des Agrarausschusses im Europäischen Parlament (EP) zur Bekämpfung von „unfairen Handelspraktiken (UTP) zu Beginn dieser Woche in Straßburg. „Die vom EU-Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen verschaffen multinationalen Großkonzernen einen Wettbewerbsvorteil und treffen am Ende die Kunden des Handels. Denn wenn der Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr effektiv mit seinen Zulieferern verhandeln kann, dann wird die Ware letztlich zu höheren Preisen als bisher eingekauft und teurer an den Endverbraucher verkauft werden müssen“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser.

 

 

Die Verhandlungsfreiheit der Händler einzuschränken, helfe den Landwirten nicht, so der HDE. Der Handel beziehe EU-weit nur etwa fünf Prozent seiner Ware direkt von den Erzeugern. In 95 Prozent der Fälle gebe es gar keine direkten Vertragsverhältnisse führt der HDE an. „Der Handel hat ein großes Interesse an stabilen Lieferverhältnissen und lebensfähigen Landwirtschaftsbetrieben“, betonte Sanktjohanser. Die vorgesehene EU-Gesetzgebung sei hierbei nicht hilfreich. Das EU-Parlament wird in seiner Gesamtheit Ende Oktober über den UTP-Richtlinienvorschlag abstimmen. Das Gesamtpaket soll noch unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft vor Jahresende verabschiedet werden.


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Copa-Cogeca: „Unfair ist keine Frage der Größe“


Aus der Sicht von Landwirtschaft und Lebensmittelhersteller ist eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene sehr wohl vonnöten. In einer von sieben Verbänden (AIM, CEJA,Copa-Cogeca, Effat, FairTradeAdvocacy Office, FoodDrinkEurope, Ifoam) veröffentlichten Erklärung stellen die Interessenvertretungen drei Forderungen:

 

„"Unfair ist unfair und das ist keine Frage der Größe“". Alle Akteure in der Lebensmittelkette sollten vor unfairen Handelspraktiken geschützt werden. Ohne Verankerung dieses Grundsatzes in europäisches Recht, sei jeder Akteur in der Lebensmittelproduktion, Verarbeitung und Verkauf direkt oder indirekt von Effekten unfairen Geschäftsgebarens bedroht.

 

„Wir fordern eine klare Definition von unfairen Handelspraktiken“. Ein Hauptproblem unfairer Behandlung stelle das einseitige Überwälzen von exzessiven Risiken und unvorhersehbaren Kosten auf den Lieferanten dar.

Dabei gehe vor allem die Marktposition des Einkäufers oft zulasten des Landwirtes und kleiner Erzeuger.

 

„Die geplante EU-Richtlinie muss drei Jahre nach ihrer Einführung auf den Prüfstand gestellt werden“, fordern die Landwirtschafts- und Lebensmittelverbände. Die sich rasch verändernden Märkte erforderten eine wachsame Beobachtung der durch die Richtlinie verursachten Effekte und einer Revision des Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu gegebener Zeit.

 

Umstritten ist der Geltungsbereich der neuen UTP-Richtlinie

Der HDE fürchtet, dass die jetzt vom EP-Agrarausschuss mit großer Mehrheit beschlossenen Vorschläge die Verhandlungsmacht großer Lebensmittelkonzerne gesetzlich eher noch fördern würden. „Internationale Lebensmittelgiganten sind in Verhandlungen mit Handelsunternehmen nun wahrlich nicht auf Welpenschutz angewiesen. Diese Vertragsbeziehungen müssen aus dem Regelungsbereich herausgenommen werden“, so der HDE-Präsident. Umstritten ist der im Kommissionsvorschlag gemachte Geltungsbereich für den Mittelstand. Demnach adressiert die EU-Kommission Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250

Beschäftigten und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro.

 

"Wir wollen nicht Nestlé oder Ferrero vor den Supermärkten schützen", betonte der italienische christdemokratische EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann in der EP-Aussprache. Bei den Handelsbeziehungen mit den Supermärkten gehe es in der Regel nicht um einzelne Landwirte, sondern um deren Zusammenschlüsse wie Vermarktungsgenossenschaften, so Dorfmann. Die Beschränkung auf KMU mache keinen Sinn, weil von unfairen Praktiken in erster Linie die Zusammenschlüsse der Landwirte betroffen seien.

 

Martin Häusling: „Nicht alle Genossenschaften über einen Kamm scheren“

Der grüne agrarpolitische Sprecher im EU-Parlament, Martin Häusling, warnte davor, alle Genossenschaften über einen Kamm zu scheren. „Arla zum Beispiel ist ein multinationales Unternehmen, das nicht geschützt

werden muss“.

 

 

Die Vertretung des Lebensmitteleinzelhandels in Brüssel, (EuroCommerce), zeigte sich von den EP-Beschlüssen der Agrarpolitiker ebenso bestürzt. Die jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschläge seien dazu geeignet, die ohnehin heute schon übermächtigen multinationalen Lebensmittelkonzerne in eine noch stärkere Stellung gegenüber dem Handel zu bringen.

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