topplus Ende der Stoffstrombilanz

Häusling fordert: Deutschland vor dem EU-Gerichtshof verklagen

Das Ende der Stoffstrombilanz freut viele Landwirte in Deutschland. EU-Agrarier Martin Häusling sieht das anders: Er fordert von der EU-Kommission Deutschland zu verklagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der EU-Agrarpolitiker Martin Häusling (Grüne) empört sich über die deutsche Bundesregierung. Er ist sich sicher: Die Koalition aus CDU, CSU und SPD habe mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz gegen EU-Recht verstoßen.

Das Bundeskabinett hatte vergangenen Dienstag die vollständige Aufhebung der ungeliebten Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet. Diese Verordnung verpflichtete Landwirte seit 2018, die Nährstoffflüsse ihrer landwirtschaftlichen Betrieben zu dokumentieren.

Laut Häusling war sie „ein entscheidendes Werkzeug zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Überdüngung“.

Häusling schreibt an EU-Umweltkommissarin

Häusling hat sich an die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall gewandt, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie zu erwägen.

„Die Einhaltung des Verursacherprinzips ist das Rückgrat einer glaubwürdigen Umweltpolitik. Wer dieses Prinzip aufgibt, indem er die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos aufhebt, gefährdet […] die Akzeptanz für europäische Umweltstandards“, sagte Häusling am Mittwoch in Brüssel.

Er fordert die Einführung eines gleichwertigen, rechtsverbindlichen Instruments zur Kontrolle der Nährstoffflüsse.

Häusling: „Es fehlt Kontrolle über Düngung!“

„Ohne die Stoffstrombilanz fehlt jede wirksame Kontrolle darüber, wie viel Dünger auf unseren Feldern landet“, zeigte sich Häusling überzeugt.

Besonders problematisch sei laut Häusling, dass die Abschaffung die Bemühungen vieler landwirtschaftlicher Betriebe untergräbt, die Umweltstandards einhalten. Diese Entwicklung könnte zu einer Zunahme von Nitratbelastungen im Grundwasser führen und widerspricht den geltenden EU-Vorgaben. Biobetriebe in besonders belasteten Regionen sehen sich ungerechtfertigt unter Generalverdacht gestellt.

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