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HBV kritisiert aktuellen Entwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes

Die Bauern müssen beim hessischen Naturschutzgesetz mit an den Tisch, fordert der HBV. Die Nahrungsmittelproduktion darf nicht hinten rüber fallen. Streitpunkt bleiben die Ausgleichsflächen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Hessische Bauernverband (HBV) hat erneut seine Bedenken zum aktuellen Entwurf eines Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) geäußert, diesmal im Rahmen der Verbändeanhörung im Wiesbadener Landtag.

„Ein Beteiligungs- und Informationsrecht für uns Landwirtinnen und Landwirte muss sichergestellt werden. Wir bekennen uns zu mehr Klima-, Umwelt- und Artenschutz“; dabei darf „die Nahrungsmittelproduktion jedoch nicht aus den Augen verloren werden“, erklärte HBV-Präsident Karsten Schmal.

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Angesichts des steigenden Flächenverbrauchs für Verkehr und Siedlung forderte er, mit dem HeNatG die Anerkennung auch öffentlich geförderter Naturschutzmaßnahmen als Ausgleichsflächen zu ermöglichen. Damit könne dazu beigetragen werden, einen übermäßigen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche zu vermeiden.

Vorkaufsrecht für Biotope beeinflusst Grundstücksverkehr

Zudem positionierte sich Schmal klar gegen die aktuell vorgesehene Ausweitung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf sämtliche Biotope. Eine solche Ausweitung würde zu einem erheblichen Eingriff in den freien Grundstücksverkehr führen.

Schließlich kritisierte der Verbandspräsident, dass das Land Hessen ein Vollgesetz erlassen wolle, obwohl sich das seit 2010 bestehende Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz bewährt habe. Nötig seien „mehr Praxisnähe bei Regelungen und weniger Bürokratie sowie Kooperation statt Ordnungsrecht“, unterstrich Schmal. Um langfristig die Ernährung sichern und gleichzeitig Klima- und Artenschutz fördern zu können, „brauchen wir gemeinsame Lösungen sowie eine Politik mit Maß und Ziel“.

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