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Heidl: Kritik an Super-Trilog

Bauernpräsident Heidl äußerte sich kritisch zu den abschließenden Beratungen für künftige EU-Agrarpolitik. Er fordert praxistaugliche Regeln und weitere finanzielle Unterstützung.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach mehr als sechs Monaten Beratung über die EU-Agrarpolitik von 2023 bis 2027 wollen EU-Kommission, der Agrarrat der Mitgliedsstaaten und Europaparlament noch in dieser Woche eine Einigung erzielen. Derzeit laufen die Gespräche des „Super-Trilog“ zwischen den Verhandlungsgruppen in Brüssel. Bauernpräsident Heidl fordert eine entsprechende wirtschaftliche Basis für die geplanten zusätzlichen ökologischen Anforderungen. Nur so hätten die bäuerlichen Familienbetriebe eine Zukunft.

„Politische Entscheidungsträger betonen gerne und regelmäßig, wie wichtig es ist, kleinere und mittlere Bauernhöfe zu erhalten und zu unterstützen. Jetzt bei den abschließenden Beratungen zur Zukunft der EU-Agrarpolitik müssen den Worten Taten folgen“, so Heidl.

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Kriterium „Echter Landwirt“ verhindern

Besorgt zeigt sich Heidl insbesondere wegen der Diskussion zum Thema „Echter Landwirt“. Sollte dieses Konzept verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen sein, müssten viele bayerische Betriebe aufwendige Nachweise erbringen und um Geld bangen. „Gerade Nebenerwerbsbetriebe oder Betriebe mit ergänzenden Einkommens- und Tätigkeitsbereichen wie zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung und Hofläden oder Bioenergie-Erzeugung könnten künftig von EU-Agrarzahlungen ausgeschlossen werden. Das muss unbedingt verhindert werden!“, kritisiert Heidl.

Auch, dass künftig bei Kontrollen zur EU-Agrarpolitik nationale Arbeits- und Tarifregelungen als zusätzliche Prüf- und Sanktionskriterien dienen sollen, kritisiert Heidl: „Die Sozialpolitik ist originärer Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten und der dortigen Fachbehörden. Und sie muss es auch bleiben, um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern!“ Stattdessen muss aus Heidls Sicht endlich die bereits lange angekündigte Vereinfachung erfolgen. Dazu müssten Tierkennzeichnung und -registrierung aus dem Kontrollkatalog verschwinden.

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