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Heinen lehnt EU-Bodenrahmenrichtlinie ab

Staatssekretärin Ursula Heinen lehnt Überlegungen zur EU-Bodenrahmenrichtlinie klar ab.

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Es bestehe keine Notwendigkeit für eine Boden-Rahmenrichtlinie in Europa, denn das Bodenschutzrecht in Deutschland funktioniert, so Agrar-Staatssekretärin Ursula Heinen auf der Tagung "Strategien zum Bodenschutz \- Sachstand und Handlungsbedarf" des Instituts für Landwirtschaft und Umwelt (ilu) am 5. Dezember in Bonn. Der Entwurf sei ein Musterbeispiel für einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, denn der Bodenschutz falle klar in den Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deutschland habe ein wirksames Bodenschutzgesetz. Die Überlegungen für eine neue Richtlinie, die über das bestehende deutsche Recht hinausgehende Verpflichtungen enthält, sehe das Agrarministerium mit Sorge, sagte Heinen. Im weiteren Verlauf der Tagung ging es dann laut der Fördergemeinschaft nachhaltige Landwirtschaft (FnL) darum, wie sich Landwirte wirkungsvoll und praxisnah vor Bodenabtrag und Verdichtungen schützen können und welche neuen Erkenntnis es dazu gibt. Die Experten waren sich einig, dass die Landwirte zum Schutz vor Bodenverdichtung und -erosion alle Möglichkeiten der guten fachlichen Praxis und der reduzierten Bodenbearbeitung nutzen sollten. Dabei gehe es um Bodenschutz durch landwirtschaftliche Nutzung und nicht um den Schutz des Bodens vor der landwirtschaftlichen Nutzung, unterstrich KTBL-Vizepräsident Prof. Gerhard Breitschuh. Dr. Andreas Frangenberg vom Institut für Landwirtschaft und Umwelt (ilu) betonte, dass Bodenschutz mehr sei als die Vermeidung von Verdichtung und Erosion. Landwirtschaft und landwirtschaftliche Betriebe müssten als vernetzte Systeme betrachtet und politisch begleitet werden.