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Hendricks nennt Details zu ihrem Intensivtierhaltungsgesetz

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hält trotz scharfer Kritik aus dem Agrarbereich an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hält trotz scharfer Kritik aus dem Agrarbereich an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken. Kernpunkt des von ihrem Haus vorgelegten Entwurfs für ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ ist eine Änderung von § 35 Baugesetzbuch mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der Privilegierung herauszunehmen.


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Wie bereits in den Ende August vorgelegten Eckwerten vorgesehen, sollen nach den Vorstellungen des Umweltressorts künftig Betriebe aus der Privilegierung herausfallen, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Künftig sollen Tierhaltungsanlagen oberhalb der gesetzlich festgelegten UVP-Schwellenwerte nur noch dann im Außenbereich zugelassen werden, wenn die Gemeinde zuvor einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Gelten soll diese Regelung für sämtliche größeren Anlagen, unabhängig davon, ob sie bauplanungsrechtlich als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft sind.


Bislang fallen nur gewerbliche Betriebe oberhalb der UVP-Schwellenwerte aus der Privilegierung. Die Schwellenwerte betragen 1 500 Mastschweine, 560 Sauen, 4 500 Ferkel, 500 Kälber, 600 Rinder, 30 000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie 1 500 Hennen oder Truthühner.


Als unwahrscheinlich gilt, dass die von Ministerin Hendricks angestrebten Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Entwurf wurde Ende letzter Woche dem Bundeskanzleramt zur sogenannten „Frühkoordinierung“ zugeleitet. Das Kanzleramt nimmt eine erste Prüfung vor, eine zeitliche Frist dafür besteht nicht. Ob überhaupt und wenn ja, wann der Gesetzentwurf in die Abstimmung mit den anderen beteiligten Bundesressorts geht, ist damit offen. Zuletzt war das Baugesetzbuch 2013 novelliert worden.


Ostendorff befürchtet Aufweichung


Der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff lobt den Vorstoß der Ministerin, rechnet aber auch mit einer Aufweichung in der Ressortabstimmung. "Es ist absurd, dass Minister Schmidt angesichts von Tierqual und Umweltverschmutzung in der Landwirtschaf keinen Handlungsbedarf sieht.  Statt Probleme anzupacken und zu lösen, wird Schmidt seine Energie in die Verhinderung des Intensivtierhaltungsgesetzes stecken – als verlängerter Arm des uneinsichtigen Bauernverbandes", prophezeit Ostendorff. Dabei wüssten auch die meisten Landwirte nur zu gut, dass es nicht mehr so weitergehen kann wie bisher. Mit verbindlichen politische Leitplanken für Tierhalter und Kommunen könne die Agrarwende gelingen, meint er.


Häufig gestellte Fragen zu Hendricks Vorstoß, zur Tierhaltung und den Plänen hat das BMUB auf dieser Seite zusammengestellt...

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