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Umbau nachhaltige Landwirtschaft

Hessen stockt Zuschüsse für Klimaschutz und Tierwohl auf

Hessen hat das einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) aufgestockt und neue Fördermöglichkeiten geschaffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Hessen will seinen Bauern bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben unterstützen und hat daher das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft – kurz EFP – angepasst. WieLandwirtschaftsministerin Priska Hinz sagte, stelle das Land jetzt höhere Zuschüsse bereit, z.B. bei der Umstellung von der Anbinde- auf die tiergerechte Laufstallhaltung bei Rindern. "Wir wollen die meist kleinen und im Nebenerwerb geführten Betriebe in die Lage versetzen, mit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen tierschutzgerechte Bedingungen zu schaffen, ohne ihren Betrieb aufgeben zu müssen. Für all diese Maßnahmen stehen jährlich rund 13 Millionen Euro zur Verfügung“, so die Grünen-Politikerin.

Für die Umstellung auf Laufstallhaltung bei Rindern sowie für die Umstellung der Haltung von Jung- und Zuchtsauen von Kastenstandhaltung auf Formen der Gruppenhaltung erhalten landwirtschaftliche Betriebe bis zu 30 % für Stallbauinvestitionen. Mit der Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung ist eine Förderung mit bis zu 40 % möglich. Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit Stallneubauten.

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Neu in die Förderung aufgenommen wurden außerdem Investitionen in Lagerräume für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren wie z.B. die nachhaltige Heumilcherzeugung in der hessischen Rhön.

Zuschüsse für den Klimaschutz

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das angepasste EFP bei Klimaschutzinvestitionen: „Mit Hilfe des Klimaschutzplans Hessen stehen uns in diesem Jahr zusätzlich 600.000 Euro für die Förderung besonders klimaschutzrelevanter Investitionen zur Lagerung und emissionsarmer Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger zur Verfügung,“ ergänzt die Ministerin. So können in Hessen ab sofort Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger, die mit einer festen Abdeckung versehen sind und über eine mindestens neunmonatige Lagerkapazität verfügen, mit einem Fördersatz von bis zu 40 % unterstützt werden. „In der Landwirtschaft gibt es viele Möglichkeiten, CO2 einzusparen. Das wollen wir nutzen, um auf den Weg Richtung Klimaneutralität vorwärts zu kommen.“

Nachholbedarf an Investitionen sieht Hinz beim Thema Wirtschaftsdünger. Es sei absehbar, dass künftige gesetzliche Auflagen und Anforderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht für die Betriebe weitere große Herausforderungen darstellen.

Förderanträge für Investitionsvorhaben können Landwirte bei den Landwirtschaftsämtern der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltung stellen.

Im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit, eine betriebsindividuelle Beratung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) oder des für Weinbau zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt in Anspruch zu nehmen.

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