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Gesetz ohne Fakten

Hessens Land- und Forstwirte wollen mehr Praxisnähe im umstrittenen Naturschutzgesetz

Die land- und forstwirtschaftlichen Verbände in Hessen fordern die Landesregierung auf, den Entwurf des Naturschutzgesetzes zurückzuziehen und grundlegend neu zu erarbeiten.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Hessische Bauernverband (HBV), der Waldbesitzerverband und die Familienbetriebe Land und Forst haben ihre Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes bekräftigt und mehr Kooperation sowie Praxisnähe angemahnt.

Aus ihrer Sicht würde das geplante Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) die Land- und Forstwirtschaft durch neue und schärfere Schutzvorschriften weiter stark einschränken. Nach den Worten von HBV-Präsident Karsten Schmal ist es „ein Gesetz ohne Fakten“. Bisher liege kein Nachweis der Landesregierung vor, dass der Zustand der Natur und der Biotope in Ländern mit einem eigenen Naturschutzgesetz besser sei. Dennoch werde den Landwirten mehr Bürokratie aufgebürdet, obwohl ohnehin „mehr als genug Anträge und Formulare“ den Berufsstand von seinen eigentlichen Aufgaben abhielten.

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Schmal forderte die Landesregierung auf, im HeNatG sicherzustellen, dass landwirtschaftliche Arbeiten nachts weiter durchgeführt werden dürfen und Betriebe im Außenbereich beleuchtet sein können.

Ist eine hessische Regelung überhaupt notwendig?

Für den Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Johannes Heger, ist es „mehr als fraglich“, inwieweit für die gesetzgeberischen Zielsetzungen eine eigene hessische Vollregelung neben dem Bundesnaturschutzgesetz notwendig ist.

Ziel der Föderalismusreform 2010 sei es doch gerade gewesen, Einheitlichkeit zu erzielen. Viele der Auswirkungen der Regelungen seien gerade im ländlichen Bereich mit „erheblichen Einschränkungen“ verbunden, die zu Kosten und Umweltbeeinträchtigungen führten, etwa wenn künftig Verbindungsstraßen gesperrt würden, wenn der Schutz wandernder Amphibienarten durch Querungshilfen nicht gewährleistet werden könne.

„Emotional übergangen und ausgebootet“

Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst Hessen, Philipp Victor Russell, erzeugt der Gesetzentwurf eine „drastische Schieflage“ durch eine mangelhafte Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft gegenüber einer umfassenden und frühzeitigen Beteiligung und weitreichenden Mitwirkungsrechten der anerkannten Umweltverbände.

Der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont, stellte klar, dass sich die Forsteigentümer als Partner des Landes beim Naturschutz „erneut übergangen und ausgebootet“ fühlten. Statt einer klaren Verfahrensweise zur Anbahnung kooperativer Naturschutzlösungen mit den Eigentümern und frühzeitiger Informationspflichten für Naturschutzbehörden regle der Gesetzentwurf detailliert, wie Schutzgebiete ordnungsrechtlich ausgewiesen würden.

Auch würden in dem Gesetzentwurf gesetzliche Horstschutzzonen mit massiven Einschränkungen für die Waldeigentümer ausgewiesen, statt etwa die bestehenden Naturschutzverträge für Schutzzonen um Brutbäume von Schwarzstorch und Rotmilan zu stärken.

Die Stellungnahme des Waldbesitzerverbandes lesen Sie hier...

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