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Grünland

Hilfen zur Bewertung von Wildschäden in Grünland

Unter Hinweis auf die voranschreitende Vegetation bei Grünland hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf ihre Broschüre aufmerksam gemacht.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter Hinweis auf die voranschreitende Vegetation bei Grünland und die weitgehend abgeschlossenen Arbeiten zur Reparatur von Wildschäden hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf ihre Broschüre „Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden in Grünland“ aufmerksam gemacht. Wie die Kammer mitteilt, sind darin die Verfahren zur Reparatur der verschiedenen Aufbrüche und deren Kosten sowie die Ermittlung des monetären Wertes beim Ertragsausfall beschrieben.

Die Basis der hier festgelegten Entschädigungen für den entgangenen Aufwuchs von 3 - 18 Cent/m² je nach Leistung und Nutzungsweise des Grünlands sind die in Ansatz gebrachten Kosten für die Beschaffung von Ersatzfutter (0,30 - 0,35 Euro/10 Mj NEL). Orientiert an den aktuellen Preisen für Getreide und Kraftfutter liegen diese Kosten aber bei 0,35 - 0,43 Cent/10 Mj NEL. Dadurch steigen die Kosten für den Zukauf des Futters zu marktüblichen Preisen von 0,25 auf 0,30 Cent/10 Mj NEL. Demgemäß erhöhen sich auch die Aufwuchsentschädigungen in Cent/m² je nach Intensität der Nutzung, vor allem im oberen Bereich um bis zu 3 Cent bei den intensiven Standweiden, der Portionsweide und der Dreischnitt-Variante der Wiese. Um bis 2 Cent höher ist die Aufwuchsentschädigung bei der Wiese bis 45.000 Mj NEL und der Umtriebsweide anzusetzen. Eine um einen Cent höhere Entschädigung müsste für die Standweide sowie die Ein- und Zweischnittvariante der Wiese gezahlt werden, was aktuell bei der Bewertung der Schadenshöhe und der Bemessung der Entschädigung durch einen entsprechenden Zuschlag auf den angegebenen Richtsatz zu berücksichtigen ist.

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Den Angaben der Landwirtschaftskammer zufolge kann zur Feststellung kleinerer Schäden auch die Richtsatztabelle zur Quittierung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vom 20. August 2010 herangezogen werden. Eine Aktualisierung der Richtsatztabelle soll turnusgemäß im Spätsommer 2011 für das Wirtschaftsjahr 2011/12 vorgenommen werden. Dabei werde man neben der aktuellen Situation bei den Preisen für die Ersatzfuttermittel auch die Kosten für die Reparatur von Schäden etwa durch veränderte Energiekosten berücksichtigen, kündigte die Landwirtschaftskammer an. (ad)

Download der Broschüre:

Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftllichen Kulturen - Wirtschaftsjahr 20010/11:

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