In Freiburg ist das Strafverfahren gegen einen Landwirt gegen Geldauflagen eingestellt worden, auf dessen Feld im Sommer 2014 ein rumänischer Saisonarbeiter gestorben war. Der 32 Jahre alte Mann, der zuvor laut Staatsanwalt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte, erlitt einen Hitzschlag und starb.
Den Richtern zufolge konnte eine Schuld des 48 Jahre alten Betriebsleiters nicht festgestellt werden. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Dennoch muss der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, 8000 Euro zahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.
Mit der Einstellung des Verfahrens erklärte sich der Landwirt einverstanden. Er gilt dann weiter als nicht vorbestraft. "An den Vorwürfen ist nichts dran", hatte er vor Gericht gesagt. Er habe die Erntehelfer korrekt behandelt. Die gesundheitlichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe kein Deutsch gesprochen. Zudem hätten seine Helfer stets Zugang zu Getränken gehabt und hätten Pausen machen können. Am Tod des Saisonarbeiters trage er keine Schuld.