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HLBS bedauert Wegfall des Steuerfreibetrages zum Bodenverkauf

In der Steuergesetzgebung ist Bewegung. Die Landwirtschaft betreffen Änderungen bei der Erbschaftssteuer, die geplante Gewinnglättung und auch bei der Grundsteuer steht eine Reform an. Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) sieht noch Detailfragen offen.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Steuergesetzgebung ist Bewegung. Die Landwirtschaft betreffen Änderungen bei der Erbschaftssteuer, die geplante Gewinnglättung und auch bei der Grundsteuer steht eine Reform an. Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) sieht noch Detailfragen offen.

 

Der Präsident des HLBS, Jürgen Jaeschke, bedauert den Wegfall des Freibetrages für Landwirte, die Fläche verkaufen wollen, um ihre Schulden zu tilgen. So sah ein entsprechender Gesetzentwurf zum Hilfspaket für Milchviehbetriebe neben steuerlichen Entlastungen durch eine Gewinnglättung zunächst auch einen Freibetrag für den Verkauf von Grund und Boden zur Schuldentilgung vor. Dieser Vorschlag wurde jedoch nach Widerstand der SPD, mit der Begründung diese Maßnahme würde den Bodenmarkt anheizen, gekippt. Jaeschke bedauert den Wegfall dieser Regelung hingegen. Durch den Freibetrag hätte Betroffenen Betrieben schließlich konkret geholfen werden können.


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Abweichendes Wirtschaftsjahr soll beibehalten bleiben


Weiterhin betont er, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen nur zusätzlich zu den bisherigen steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen eingeführt werden können. Eine eventuelle Diskussion, die Gewinnglättung als Ausgleich für die Abschaffung der gesetzlich vorgegebenen abweichenden Wirtschafsjahre und insbesondere der zeitanteiligen Aufteilung der Gewinne in der Land- und Forstwirtschaft zu nutzen, sei nicht zielführend. Sinnvoll könne nur eine Verbindung beider Instrumente sein. Eine mögliche Abschaffung des abweichenden Wirtschaftsjahres würde schließlich zu einem Bürokratiemonster führen. „Wir fordern daher Augenmaß bei der gesetzlichen Umsetzung und insbesondere die Beibehaltung der bisherigen bewährten Regelungen zur Gewinnerfassung“, so Jaeschke.


Klarstellungen zur Reform der Erbschaftsteuer


Auch die Erbschaftsteuer wurde im Rahmen der 67. HLBS Steuerfachtagung vom 27. und 28. Oktober in Berlin vor über 300 Teilnehmern thematisiert. Nach der langwierigen Einigung zur Erbschaftsteuer bleibt es für Land- und Forstwirte bei den bisherigen bewertungsrechtlichen Regelungen und Abgrenzungsmerkmalen. Änderungen ergeben sich lediglich im Hinblick auf die Anwendung der Lohnsummenregelung und die damit verbundene starre Grenze von fünf Beschäftigten. Die Saisonarbeitskräfte fließen hier jedoch nicht in die Berechnung ein. Für diese Klarstellung hatte sich der HLBS eingesetzt. Die Reform der Erbschaftsteuer sei zwar abgeschlossen, dennoch gebe es noch einige bislang ungeklärte Folgefragen, so Jaeschke.


HLBS will auf praxisgerechte Form der Grundsteuer achten


Gleiches gelte für die geplante Reform der Grundsteuer. Der derzeit diskutierte Gesetzentwurf, beinhalte zwar die Beibehaltung von Grundsteuer A und B, was der HLBS begrüße. Dennoch gebe es insgesamt noch zahlreiche ungelöste Fragen, die es zu klären gelte. Jaeschke betonte, dass sich der HLBS für eine praxisgerechte Form der Grundsteuer einsetzen werde. Man werde kritisch verfolgen, ob die Reform der Grundsteuer auch tatsächlich, wie angekündigt, aufkommensneutral durchgeführt wird. Liegen schließlich erst einmal neue Bemessungsgrundlagen vor, sei es ein leichtes in dem komplexen Berechnungsverfahren höhere Steuern zu generieren.

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