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HLBS: Der steuerpolitischen Diskussion fehlt der Schwung

„Ebenso wie die eingetretene Unruhe in der Politik begleitet uns in letzter Zeit eine gewisse Unruhe auch im Steuerrecht der Land- und Forstwirtschaft“, sage der Präsident des HLBS, Dr. Jürgen Jaeschke, anlässlich der 69. HLBS Steuerfachtagung am 25. Oktober 2018 in Berlin. Insgesamt nannte er vier „Sorgenkinder“:

Lesezeit: 5 Minuten

„Ebenso wie die eingetretene Unruhe in der Politik begleitet uns in letzter Zeit eine gewisse Unruhe auch im Steuerrecht der Land- und Forstwirtschaft“, sagteder Präsident des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) anlässlich der 69. HLBS Steuerfachtagung am 25. Oktober 2018 in Berlin.

Insgesamt nannte er vier „Sorgenkinder“:
 


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1. Drohendes Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsatzsteuerpauschalierung:


Insbesondere äußert sich der HLBS beunruhigt, das die Europäischen Kommission vor einiger Zeit androhte, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der geltenden Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte einzuleiten. Derzeit ist ein Prüfverfahren im Gange, das sich mit der Antwort der Bundesregierung auseinandersetzt, die sich für eine unveränderte Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen hat.


Zum Hintergrund: Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die Umsatzsteuerpauschalierung (§ 24 UStG) zu einer Überkompensation und somit zu einer mit dem EU-Recht unvereinbaren steuerlichen Beihilfe führt. Sowohl BMF, BMEL und auch die Agrarministerkonferenz der Länder sprechen sich dafür aus, die Möglichkeit der Pauschalierung beizubehalten. Sie sei ein wichtiges Instrument der Vereinfachung und Entbürokratisierung bei den landwirtschaftlichen Betrieben und auch in der Finanzverwaltung. „Auch wir vertreten die Auffassung, dass die deutsche Fassung des § 24 UStG zur Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ihrem Kern weiterhin den ihr zugedachten und mit EU-Recht in Einklang stehenden Regelungsrahmen abdeckt“, so Jaeschke.


 2. Ausstehende Tarifglättung:


Eine weitere Ungewissheit stellt der HLBS im Hinblick auf die Anwendung der rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Tarifglättung (§ 32c EStG) für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte fest. Die Tarifglättung wurde zwar bereits per Gesetzt verabschiedet, sie kann jedoch erst in Kraft treten, nachdem die Zustimmung aus Brüssel erfolgt. Wann diese erfolgt ist immer noch unklar.


3. Ausgestaltung der Risikoausgleichrücklage:


Auch angesichts der in Diskussion stehenden Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gebe es noch zahlreiche Unklarheiten. Es bleibe abzuwarten, wie die weitere Umsetzung in einem Gesetzgebungsverfahren aussehen werde. „Hier bringen wir uns als HLBS gerne mit Vorschlägen und Stellungnahmen ein, um die konkrete Ausgestaltung einer solchen Regelung sachbezogen zu begleiten“, so Jaeschke. Gegenwärtig sei es schwer einzuschätzen, ob das Instrument einer Risikoausgleichsrücklage überhaupt in eine anwendbare Form umgesetzt werden könne. „Es macht keinen Sinn eine in der Anwendung komplexe Regelung zu schaffen, die kaum verständlich und in der Anwendung nicht kalkulierbar ist. Das Steuerrecht darf kein Risiko setzen, bei denen die Betriebe und deren Berater in nicht vorhersehbare Fallstricke geraten. Dies wäre ein verfehltes und untaugliches Gesetz und würde von uns abgelehnt“, sagte Jaeschke.


4. Steuerliche Hilfen für von der Dürre geschädigte Betriebe:


Hinsichtlich der staatlichen Dürrehilfen äußert sich Jaeschke kritisch: „Erste Erfahrungsberichte bei der Bearbeitung der Antrags- und Zuwendungsformalitäten sprechen bereits von einem „bürokratischem Monstrum“, mit denen viele Betriebe und auch deren Berater hoffnungslos überfordert sind“. Um dürregeschädigte Betriebe effektiv zu entlasten, hatte sich der HLBS hingegen bereits vor einiger Zeit dafür ausgesprochen, die Hilfsmaßnahmen durch eine relativ einfache und zudem sachgerechte steuerliche Billigkeitsmaßnahme zu flankieren (top agrar 10/2018, S. 27). Wegen der Dürre hatten viele Landwirte bereits vor dem Bilanzstichtag mit der Ernte begonnen. Theoretisch müssten sie also zwei Ernten in einem Wirtschaftsjahr verbuchen. Dadurch ergeben sich erhöhte Steuerzahlungen, die dann erhebliche und zu frühe Liquiditätsabflüsse bewirken. Der HLBS hatte daher vorgeschlagen, dass die betroffenen Landwirte die Einnahme aus der verfrühten Ernte einmalig in eine Rücklage einzahlen und diese dann im kommenden Wirtschaftsjahr wieder erfolgswirksam auflösen können. So ließe sich schnell und unbürokratisch – und ohne Einsatz von Steuergeldern ­– eine Liquiditätshilfe für die von der Dürrekatastrophe betroffenen Betriebe erreichen.


Erfreulich sei, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dem HLBS bereits ihre Unterstützung diesbezüglich zugesagt hat. Allerdings erwartet der HLBS, dass die Finanzressorts der Länder, die in den Entscheidungsprozess gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium einbezogen werden müssen, diesem Anliegen mehrheitlich nicht zustimmen werden. „Ein schnelles positives Handeln wäre jedenfalls ein wichtiges Signal, für eine Regelung, deren Umsetzung ohne bürokratische Hemmnisse möglich wäre. Im Interesse unserer Mandanten wäre uns geholfen, wenn in dieser Frage daher umgehend ein positives Ergebnis bekanntgegeben wird. Es nutzt uns nichts, wenn hierzu erst in einem oder zwei Jahren entschieden wird“, so Jaeschke.

 

HLBS wünscht sich mehr Schwung:


„In allen Bereichen des Steuerrechts, d.h. nicht nur im Bereich der Landwirtschaft, würde ich mich sehr freuen, wenn die steuerpolitische Diskussion mehr in Schwung kommt, um notwendige und gebotene Maßnahmen zeitnah, sachgerecht und mit Augenmaß umzusetzen. Die Unzufriedenheit des Steuerbürgers mit der Politik und auch der Verwaltung scheint hier nicht ganz unbegründet“, fasste Jaeschke zusammen. Der HLBS hoffe, dass bei allen Beteiligten die Kraft für notwendige Reformen und Entscheidungen reiche. Diese Entscheidungen müssten dann aber auch möglichst aktiv und positiv den Bürger kommuniziert werden. Denn schließlich muss dieser die neuen Regelungen anwenden und hat auch letztendlich die Steuerlast zu tragen.

 

Die 69. HLBS Steuerfachtagung zählte rund 330 Teilnehmer. Zahlreiche aktuelle Fragen bei der Besteuerung in der Landwirtschaft standen im Fokus. Das detaillierte Vortragsprogramm finden Sie hier:  http://steuerfachtagung.hlbs.de/programm/

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