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++Aktualisiert: 29.07. 20:30 Uhr++

Hochwasserkatastrophe: Finanzielle Hilfen für die Landwirtschaft

Die Flutkatastrophe hat zu einer großen Welle der Solidarität geführt. Landwirtschaftliche Organisationen rufen dazu auf, die Opfer mit Geldspenden zu unterstützen. Der Bund hat erste Soforthilfen beschlossen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Not der von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat zu einer großen Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft geführt – auch innerhalb der Landwirtschaft. Viele Bauernfamilien sind mit voller Wucht und zum Teil in existenzgefährdender Weise von der Flut getroffen worden. Der Wiederaufbau werde nur mit zusätzlicher finanzieller Hilfe gelingen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Landesbauernverbände rufen dazu auf, sich jetzt auch mit Geldspenden an der Hilfe für die betroffenen Regionen zu beteiligen.

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Der DBV und die Landesverbände haben über die Schorlemer-Stiftung einen Hilfsfonds eingerichtet und bitten um Unterstützung für diesen Fonds, mit dem den geschädigten Betrieben schnell und unbürokratisch geholfen werden soll. Diese Konstruktion habe sich bereits bei früheren Unwetterkatastrophen als Instrument bäuerlicher Selbsthilfe bewährt, heißt es in einer Pressemitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).

Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V.:Volksbank Köln-Bonn |IBAN:DE57 3806 0186 1700 3490 43| BIC: GENODED1BRS| Stichwort: Hochwasserhilfe Juli 2021

Den kompletten Spendenaufruf finden Sie hier zum Download. Als gemeinnützige Einrichtung ist die Stiftung berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Auch der Bundesverband der Maschinenringe hat ein Spendenkonto eingerichtet. Die Idee, unter dem Motto „Landwirte helfen Landwirten“ bundesweit Spendengelder zu sammeln und dann vor Ort zielgerichtet einzusetzen, kam laut Maschinenring von Landwirten aus den betroffenen Regionen selbst. Gemeinsam mit der Stiftung des Maschinenrings Warendorf und mit Unterstützung von Susanne Schulze-Bockeloh und Georg Hülsmann wurde ein separates Spendenkonto eröffnet. Durch die Gemeinnützigkeit der MR-Stiftung können auch Spendenquittungen ausgestellt werden. Die eingehenden Spenden werden in Absprache mit dem jeweiligen Maschinenring vor Ort an bedürftige landwirtschaftliche Betriebe verteilt.

Stiftung BHD-Maschinenring Land: IBAN: DE25370205000001347400 | BIC: BFSWDE33XXX | Stichwort: Fluthilfe Maschinenring

Auch der Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen (GV-VdR) haben ein Spendenkonto eingerichtet.

Raiffeisen-Stiftung:IBAN: DE96 3806 0186 2101 1110 19 | BIC: GENODED1BRS | Stichwort: Unwetterkatastrophe – Genossenschaften helfen

Liquiditätshilfeprogramm der Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben. Die Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung werden zu den besonders günstigen Konditionen der Rentenbank angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an. Die Tilgungsaussetzungen können für einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren vorgenommen werden. Die Kreditanträge sowie die Anträge zur Tilgungsaussetzung sind an die jeweilige Hausbank zu richten. Weitere Informationen unter: www.rentenbank.de.

SVLFG stundet Beiträge für Hochwasser-Betroffene

Viele Versicherte der der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) leben in den betroffenen Regionen. Sie möchte dort, wo es möglich ist, der Grünen Branche unbürokratisch und schnell helfen. Die SVLFG bietet ihren Versicherten in den betroffenen Gebieten daher eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 an. Es reicht ein formloser Antrag an alle bekannten Anschriften der SVLFG (www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns), ein Anruf unter 0561 785-2044 oder eine E-Mail an versicherung@svlfg.de.

Kabinett beschließt 400 Mio. € Soforthilfen

Das Bundeskabinett hat Soforthilfen auch für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beschlossen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium im Anschluss an die Kabinettssitzung am Mittwoch (21.07.) mitteilte, wird sich der Bund zunächst mit bis zu 200 Mio. € hälftig an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stünden bis zu 400 Mio. € Gesamtsoforthilfe zur Verfügung.

Auch EU stellt Hilfen in Aussicht

Am Rande der Sitzung des EU-Agrarrates stellte am Montag auch der EU-Agrarkommissar, Janusz Wojciechowski, europäische Nothilfen für die von den Hochwassern betroffenen Landwirte in Aussicht.

Auf Nachfrage bestätige der Pole, dass es Möglichkeiten für EU-Mitgliedstaaten gebe, betroffenen Landwirten langfristig mit Mitteln der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik zu helfen. Kurzfristige Hilfe könne über den EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden, so der Agrarkommissar. Allerdings sei es noch zu früh, um konkrete Aussagen zur Schadenshöhe sowie zum Zeitpunkt und Umfang der Zahlungen zu machen.

Der Bundesverband der Maschinenringe hat eine Futtermittelbörse gestartet, auf der vom Hochwasser betroffene Landwirte Futter finden können. Weitere Vermittlungsplattformen finden Sie hier.

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