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Hochwasserschäden werden konkreter: Der Länderbericht

Die Bundesländer haben die Schadensmeldungen in ihren vom diesjährigen Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen weiter konkretisiert. Meist können aber noch keine endgültigen Summen genannt werden. Lesen Sie hier die Berichte aus den Bundesländern.

Lesezeit: 7 Minuten

Die Bundesländer haben die Schadensmeldungen in ihren vom diesjährigen Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen weiter konkretisiert. Meist können aber noch keine endgültigen Summen genannt werden, da oft erst mit dem vollständigen Rückzug des Hochwassers in den entsprechenden Gebieten das volle Ausmaß der Schäden deutlich wird.

 

Fortschritte gibt es unterdessen auch bei den Maßnahmen gegen zukünftige Flutkatastrophen. In Reaktion auf das diesjährige Hochwasser hat die bayerische Landesregierung beispielsweise den Finanzrahmen ihres seit 2001 bestehenden Hochwasserschutzkonzepts 2020 kräftig aufgestockt. Die baden-württembergische Landesregierung will ihrerseits die Zusammenarbeit mit den Kommunen für gemeinsame Hochwasserschutzkonzepte intensivieren. Hier der Länderbericht:


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Niedersachsen: Futterwerbung oft unmöglich


In Niedersachsen haben Flut und Regen nach ersten noch vorläufigen Umfragen der dortigen Landwirtschaftskammer und des Landvolks Niedersachsen bis zu 40 000 ha geschädigt. Das entspricht nach ihren Angaben der Fläche von mehr als 660 Betrieben mit einer durchschnittlichen Flächenausstattung von etwa 60 ha. Besonders hart betroffen sollen Gebiete im Raum Uelzen, Hannover und Braunschweig sein.

 

Die Überschwemmungen haben laut Landwirtschaftskammer und Landesbauernverband in erster Linie auf Wiesen die Futterwerbung unmöglich gemacht. Hier müssten die Landwirte nun, soweit die Flächen bereits wieder befahrbar seien, Treibsel entsorgen und mit einem Säuberungsschnitt das nicht mehr nutzbare Gras entsorgen. Aber auch Kartoffeläcker, gerade erst bestellte Zuckerrüben- und Maisfelder sowie auch einige Gemüseflächen hätten in erster Linie die Wassermassen nach den heftigen Regenfällen nicht dauerhaft verkraftet. Landvolkpräsident Werner Hilse forderte, dass die betroffenen Landwirte Zugang zu den Hilfsangeboten von Bund und Ländern gestattet wird.


Sachsen: Nur wenige Tierschäden


Die Flut in Sachsen hat nach Schätzungen vom Dresdner Landwirtschaftsministerium in der dortigen Land- und Forstwirtschaft Schäden im Umfang von 45,6 Mio. Euro angerichtet. Das Agrarressort betont dabei jedoch, dass diese Summe durch weitere, bisher nicht erfasste Schäden noch steigen werde. Schäden seien insbesondere an landwirtschaftlichen Kulturen sowie an landwirtschaftlichen Flächen durch Ab- und Ausspülungen aufgetreten, weniger dagegen durch Verluste an Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen oder Maschinen. An vielen Stellen sei zudem noch unklar, ob Kulturen die Überflutungen überstanden hätten und auf welche Weise sie noch genutzt werden könnten. Insgesamt seien die landwirtschaftlichen Schäden in den Landkreisen Nordsachsen, Mittelsachsen, Leipzig und Meißen am größten, heißt es beim Ministerium.


Baden-Württemberg: Fast 20 000 ha geschädigt


Starkregen und Überschwemmungen haben in der baden-württembergischen Landwirtschaft nach Angaben vom Stuttgarter Landwirtschaftministerium Schäden von mehr als 10 Mio. Euro verursacht. Im Vergleich zu den vom Hochwasser und Überflutungen am schwersten betroffenen Bundesländern falle die Schadensbilanz in Baden-Württemberg damit zum Glück weitaus weniger dramatisch aus, so das Agrarressort. Dennoch seien in mehreren Landkreisen auch größere Überschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen zu verzeichnen.

 

Insgesamt beläuft sich die überschwemmte landwirtschaftliche Nutzfläche in Baden-Württemberg dem Ministerium zufolge auf fast 20 000 ha, davon rund 8 600 ha Ackerfläche, rund 10 000 ha Grünland und rund 600 ha Gartenbau- und Dauerkulturfläche. Hinzu kommen weitere 80 000 ha, die von Starkregen betroffen sind.


Hessen ersetzt Hälfte des Schadens


In Hessen sind nach Angaben des Wiesbadener Landwirtschaftsministeriums schätzungsweise 4 500 ha landwirtschaftlicher Flächen durch die Flut im Mai und Juni 2013 insbesondere an den Flüssen Werra, Main und Rhein sowie deren Nebenflüssen betroffen. Bei den existentiell bedrohten Betrieben in Hessen handelt es sich laut Agrarressort vorrangig um kleinere Gemüsebaubetriebe, die mit einem Großteil ihrer Fläche in den Überschwemmungsgebieten liegen. Der Schaden bei den Futterbaubetrieben sei dagegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich geht von einer Schadensumme von rund 12 Mio. Euro aus. Sie ist allerdings zuversichtlich, dass zumindest die Hälfte der durch das Hochwasser entstandenen Schäden mit dem Hilfsprogramm ausgeglichen werden können. Land und Bund stellen dazu jeweils 3 Mio Euro zur Verfügung.


Bayern erhöht Budget


Laut Münchner Umweltministerium wurden die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Hochwasserbekämpfung an der Donau von derzeit etwa 115 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro erhöht. Das Finanzvolumen des neuen Programms 2020plus liegt damit insgesamt bei 3,4 Mrd. Euro.

 

Dem Umweltressort zufolge sollen mit den zusätzlichen Geldern neben den bereits laufenden Projekten weitere Hochwasserschutzvorhaben beschleunigt oder früher begonnen werden. Um Planung und Bau neuer Anlagen bayernweit voranzutreiben, wird daneben befristet bis 2022 das Personal im Wasserbau um 150 Stellen aufgestockt.

 

Das neue Konzept sieht nach Angaben des bayerischen Umweltministers Dr. Marcel Huber darüber hinaus eine Beschleunigung der laufenden Verfahren im Hochwasserschutz vor. Kern der Neuausrichtung sei eine Verkürzung der Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Außerdem soll zukünftig eine sofortige Anordnung der vorläufigen Sicherung von Gebieten durch die Behörden vor Ort möglich sein, die zur Hochwasserentlastung und zum Wasserrückhalt benötigt werden. Bei den vom Freistaat geplanten Projekten soll zudem bevorzugt öffentliches Eigentum genutzt werden, bevor private Flächen in Anspruch genommen werden.

 

Die Landesregierung werde jetzt insbesondere den Bau von gesteuerten Flutpoldern vorantreiben. Außerdem wolle man etwa durch Rückverlegung von Deichen die Flussräume dort aufweiten, wo natürliche Retentionsräume zu gewinnen seien.


Rheinland-Pfalz: Hochwasserpartnerschaften nutzen


Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken will beim vorbeugenden Hochwasserschutz weiterhin auf sogenannte Hochwasserpartnerschaften setzen. „Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können durch Vorsorge und angepasste Planung größere Schäden vermeiden“, sagte Höfken. Dazu gehöre der Ausbau von Deichen am Oberrhein, der Bau von acht Hochwasserrückhaltungen, sogenannten Poldern am Rhein und 34 Hochwasserschutzanlagen an Mittelrhein, Mosel und weiteren Flüssen.

 

Rheinland-Pfalz verfolge dabei ein ganzheitliches Hochwasserschutzkonzept, betonte die Ministerin. Ein wichtiges Instrument dafür seien die Hochwasserpartnerschaften der Kommunen. Am „Runden Tisch“ werde hier Hochwasserfrühwarnung, natürlicher Wasserrückhalt oder hochwasserangepasstes Bauen und Sanieren thematisiert. „Auf diesem Gebiet sind wir in Rheinland-Pfalz Vorreiter. Es gibt bereits 20 Hochwasserpartnerschaften im Land“, stellte Höfken fest. Diese Form der Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den Fachleuten aus Verwaltung und Verbänden sowie Bürgern sei bundesweit einmalig und sehr erfolgreich.


Mecklenburg-Vorpommern für länderübergreifende Maßnahmen


Agrarminister Till Backhaus regte an, die Finanzierung des technischen Hochwasserschutzes langfristig als gesonderte Gemeinschaftaufgabe zur Klimafolgenbewältigung aus der bisher als Finanzierungsgrundlage dienenden Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ herauszulösen. Die Bundesregierung sei aufgerufen, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass auch Mittel der europäischen Strukturfonds zur Finanzierung des technischen Hochwasserschutzes eingesetzt werden könnten. Ferner müssten die Anstrengungen für den Hochwasserschutz beschleunigt werden, um die noch bestehenden Lücken schnellstmöglich zu schließen. Dies setze zusätzliche finanzielle und personelle Mittel voraus, so Backhaus.


LBV: Auen-Renaturierung falscher Weg


Der Landesbauernverband (LBV) Sachsen-Anhalt wehrt sich kategorisch gegen Forderungen von Naturschutzverbänden und grünen Politiker nach der Renaturierung von Auen und der Stilllegung flussnaher Agrarflächen. In besiedelten und wirtschaftlich genutzten Flusstälern müsse man aktiven Hochwasserschutz betreiben und könne nicht der Natur die Regulierung von Wasserständen über die Ausbreitung von Auwäldern überlassen, erklärte der Verband. Die Behauptung, dass bewirtschaftete Auen und Drainagen für einen Anstieg der Flusspegel sorgten, sei fachlich falsch. Mit modernen Methoden bewirtschaftetes Ackerland nehme Niederschläge besser auf als beispielsweise Wiesen.

 

Auch nach Einschätzung des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg ist die Ertüchtigung und Erhöhung von Deichen genauso wie die Anlage von Hochwasserpoldern den propagierten Renaturierungen der Auen vorzuziehen. Mit einem gezielten Poldermanagement könne ein weitaus größerer und sinnvollerer Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden als durch eine dauerhafte Renaturierung und Vernässung. Zudem könne im Gegensatz zu nassen Auen in den Poldern die Bewirtschaftung meist fortgeführt werden, so der LBV. (AgE/ad)



Alle Meldungen zum Hochwasser gesammelt hier auf unserer Sonderseite...

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