Bundesrat
Höhere Gebühren für tierärztlichen Notdienst und Landtierärzte
Die neue Tierärztegebührenordnung ist gebilligt. Sie gibt nicht nur höhere Vergütungen für Tierärzte vor - wie eine Nachtgebühr - , sondern regelt auch die Arbeitszeiten neu.
Der tierärztliche Notdienst und Nutztierpraxen auf dem Land dürfen künftig für ihre Leistungen mehr Geld verlangen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten „Vierten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ unter Maßgabe einer Änderung zu.
Mit dieser fordert die Länderkammer, dass besondere Umstände, wie Arbeiten in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen, verpflichtend in die Bestimmung der Gebühr eingehen müssen, um den Notdienst leistenden Tierarztpraxen und Kliniken eine abgesicherte rechtliche Grundlage für die Abrechnung an die Hand zu geben.
Die neue Gebührenstruktur für den...
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