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Hof-Pkw: Wie Sie die 1 %-Regel vermeiden

Nutzen Sie einen Pkw ausschließlich für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, dann kennen Sie das Problem: Das Finanzamt unterstellt Ihnen meistens, dass Sie das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Finanzamt geht in der Regel immer davon aus, dass Betriebsautos auch für private Fahrten genutzt werden. Bislang hatten Sie zwei Möglichkeiten, um Streit mit der Behörde zu vermeiden: Entweder Sie führen ein Fahrtenbuch, in dem Sie nachweisen, dass Sie den Pkw nur betrieblich einsetzen. Oder aber Sie versteuern stattdessen den Pkw nach der 1 %-Regel. Dann müssen Sie zwar Steuern zahlen, aber kein aufwändiges Fahrtenbuch führen.

Richter am Finanzgericht Münster haben nun entschieden: Sie müssen nicht zwingend ein Fahrtenbuch führen, um eine Besteuerung zu vermeiden. Es reicht aus, wenn Sie Ihrem Finanzamt belegen können, dass Sie den Hof-Pkw nur für Betriebsfahrten nutzen, da Ihnen für private Touren mindestens ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht (Az.: 7 K 388/17 G, U, F).

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