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Hofabgabeklausel bekommt weitere Löcher

Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf Grundzüge für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) verständigt. Beide Seiten seien sich weitgehend einig, hieß es nach einem Fachgespräch. Noch vor der Sommerpause soll es einen Gesetzentwurf geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Koalitionsfraktionen haben sich offenbar auf Grundzüge für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) verständigt. Beide Seiten seien sich weitgehend einig, hieß es nach einem Fachgespräch unter Leitung vom Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Prof. Rainer Schlegel, vergangene Woche in Berlin.


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Im Ergebnis des Fachgesprächs sollen Eckwerte vorgelegt werden. Auf deren Grundlage wollen Union und SPD noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf präsentieren. Vorgesehen ist demnach eine Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche von derzeit 25 % auf annähernd 100 % der Mindestgröße in der AdL. Bei einer Weiterbewirtschaftung des Betriebes über die Regelaltersgrenze hinaus sollen dann entstehende Rentensprüche erhalten bleiben. Analog zur Flexi-Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll pro Monat ein Zuschlag von 0,5 % gewährt werden, der bei einem späteren Renteneintritt wirksam wird.


Erleichtert werden soll die Einbringung des Betriebes in ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll die Abgabevoraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ein Landwirt seinen Betrieb erstmals in eine neue oder bereits bestehende GbR oder eine juristische Person einbringt und er nicht aus dem Unternehmen ausscheidet. Er soll lediglich von der Geschäftsführung oder der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen sein.


Folgenreiche Änderungen soll es schließlich bei der Abgabe des Betriebes unter Eheleuten geben. Gestrichen werden soll die bisherige Begrenzung, nach der der abgebende Landwirt nur so lange Altersrente erhält, bis der übernehmende Ehegatte die Regelaltersgrenze erreicht. Zudem soll die Ehegattenabgabe auch bei teilweiser Erwerbsminderung zulässig werden.


Wesentliche Verbesserungen


Vertreter der Koalitionsfraktionen zeigten sich zufrieden mit dem sich abzeichnenden Kompromiss. Am deutlichsten ließ das SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier erkennen. Zwar räumte Priesmeier gegenüber AGRA-EUROPE ein, dass er sein eigentliches Ziel nicht erreicht habe, die Hofabgabeklausel abzuschaffen. Mit den nun vorgesehenen Änderungen würden jedoch wesentliche Verbesserungen erreicht, die insbesondere kleineren Betrieben entgegenkämen und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit leisteten.


„Wir haben den Workshop genutzt, um offen und detailliert über die Hofabgaberegelung zu diskutieren“, erklärte CDU/CSU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp. Gemeinsam mit Experten habe man sich „in einem sehr konstruktiven Dialog“ über Probleme und mögliche Lösungen ausgetauscht. „Im Ergebnis werden wir nun zeitnah Eckpunkte zur Neugestaltung der Hofabgaberegelung erarbeiten“, kündigte Holzenkamp an.


Auch nach Einschätzung der zuständigen Berichterstatterin der Union, Marlene Mortler, verliefen die Gespräche „konstruktiv an der Sache und lösungsorientiert“. „Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel war und ist weiterhin kein Thema“, betonte die CSU-Politikerin. Es sei eine Illusion zu glauben, dass ein anderes System für die Landwirte günstiger wäre. Es gehe daher darum, dass bestehende System zu stärken und dabei Lösungen für bestimmte Härtefälle zu finden, und zwar „vor allem für kleinere Betriebe“. Mortler: „Ihnen zu helfen, ist uns ein soziales Bedürfnis.“

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