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Hofabgabeklausel laut Behm nicht zu rechtfertigen

Eine rückwärtsgewandte Diskussion um die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) hat die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm kritisiert. "Die Hofabgabeklausel ist nicht mit verstaubten Argumenten aus den fünfziger Jahren zu rechtfertigen", erklärte Behm vergangene Woche.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine rückwärtsgewandte Diskussion um die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) hat die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm kritisiert. "Die Hofabgabeklausel ist nicht mit verstaubten Argumenten aus den fünfziger Jahren zu rechtfertigen", erklärte Behm vergangene Woche. "Völlig an den Haaren herbeigezogen" sind ihrer Auffassung nach Befürchtungen, bei einer Abschaffung der Klausel könnten sich die Alterskassenbeiträge vervielfachen. Offenbar würden diese Argumente von Teilen der berufsständischen Interessenvertretung allein deshalb angeführt, "um die Zustimmung von Landwirten für die völlig überholte und verstaubte Hofabgabeklausel durch Horrorszenarien aufrechtzuerhalten".


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Behm: "Ich kann mir keinen Agrarsozialpolitiker vorstellen, der ernsthaft auf die Idee käme, den Bundeszuschuss zur Alterssicherung im Falle der Abschaffung der Hofabgabeklausel zu streichen, nur weil dieser Zuschuss in den fünfziger Jahren mit der Hofabgabeklausel begründet wurde." Die aktuelle Diskussion sei eine völlig andere. Heute müsse sich die Agrarsozialpolitik an der bestehenden Beitrags-Leistungs-Relation in der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren und daran festhalten, dass die Zuschüsse zur AdL die strukturwandelbedingten Zusatzkosten infolge einer überdurchschnittlichen Zahl an Altenteilern ausgleichen.


Die Beitrags-Leistungs-Relation in der AdL sei gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung bekanntlich um 10 % günstiger. Begründet werde dies in bestimmten Schlechterstellungen, etwa bei den Kindererziehungs- und Anrechnungszeiten, der Wartezeit und eben der Hofabgabeklausel. Die Abschaffung der Klausel würde der Abgeordneten zufolge daher allenfalls zu einer Erhöhung der Beiträge um wenige Prozent führen. Umgekehrt zahlten Landwirte aufgrund der Hofabgabeklausel geringfügig vergünstigte Beiträge zu den Alterkassen. Diesen Vorteil für alle bezahlten jedoch diejenigen Landwirte, die aufgrund der Hofabgabeklausel kein Altersgeld erhielten und damit "komplett um ihre Rente betrogen werden". "Diese Art der Umverteilung lässt sich nicht rechtfertigen", betonte Behm.


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