Die Löschung des Hofvermerks im Grundbuch ist jetzt in allen Gebieten der Höfeordnung wieder gebührenfrei. Das entschied im Jahr 2016 zunächst des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 60L WLw 22/15), dann das OLG Celle (7W 35/16) und abschließend im November das OLG Hamm (10 W 150/15).
Die Löschung des Hofvermerks im Grundbuch ist jetzt in allen Gebieten der Höfeordnung wieder gebührenfrei. Das entschied im Jahr 2016 zunächst des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 60L WLw 22/15), dann das OLG Celle (7W 35/16) und abschließend im November das OLG Hamm (10 W 150/15).
In den gleichlautenden Beschlüssen erklärten die Richter, dass die mit der Reform des Kostenrechts im Jahr 2013 festgesetzte Gebührenpflicht für die Löschung des Hofvermerks irrtümlich erfolgt sei. Der Gesetzgeber habe zwar faktisch eine Gebührenpflicht in der neuen Kostenordnung festgesetzt, dies sei aber ein gesetzgeberisches Versehen gewesen. Aus den Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren gehe klar hervor, dass die Löschung des Hofvermerks grundsätzlich gebührenfrei bleiben solle.
---Ein Beitrag aus der top agrar 4/2017 ---
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Die Löschung des Hofvermerks im Grundbuch ist jetzt in allen Gebieten der Höfeordnung wieder gebührenfrei. Das entschied im Jahr 2016 zunächst des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 60L WLw 22/15), dann das OLG Celle (7W 35/16) und abschließend im November das OLG Hamm (10 W 150/15).
In den gleichlautenden Beschlüssen erklärten die Richter, dass die mit der Reform des Kostenrechts im Jahr 2013 festgesetzte Gebührenpflicht für die Löschung des Hofvermerks irrtümlich erfolgt sei. Der Gesetzgeber habe zwar faktisch eine Gebührenpflicht in der neuen Kostenordnung festgesetzt, dies sei aber ein gesetzgeberisches Versehen gewesen. Aus den Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren gehe klar hervor, dass die Löschung des Hofvermerks grundsätzlich gebührenfrei bleiben solle.