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Hogan bittet Europaparlament um Vorschläge zum Bürokratieabbau

Die Europäische Kommission drängt weiter auf einen Dialog über die mögliche Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Wie bekannt wurde, hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan den Landwirtschaftsausschuss im Europaparlament dazu aufgerufen, Vorschläge zu machen und Rückmeldungen von Landwirten einzuholen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission drängt weiter auf einen Dialog über die mögliche Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Wie vergangene Woche in Brüssel bekannt wurde, hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan den Landwirtschaftsausschuss im Europaparlament dazu aufgerufen, Vorschläge zu machen und Rückmeldungen von Landwirten aus den jeweiligen Heimatregionen der Abgeordneten einzuholen. Der Ire erklärte sich bereit, mit den Parlamentariern im Laufe des März über mögliche Ansätze zu diskutieren.


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Der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Albert Deß, nahm die Entwicklung zum Anlass, seine Kritik am Greening zu bekräftigen. Aus den politischen Beschlüssen zur Agrarreform von 2013 sei ein Bürokratiemonster geworden, erklärte der Oberpfälzer am Rande der Plenarsitzung in Straßburg. Durch ein neues Zahlungs‑, Kontroll- und Sanktionssystem würden Landwirte und Verwaltung zusätzlich enorm belastet.


Deß rief die Kommission auf, die GAP-Reform im Hinblick auf ihre praxisbezogene Anwendbarkeit unverzüglich zu überprüfen. Dazu müsse auch das Basisrecht verändert werden. „Korrekturen an den delegierten Rechtsakten allein reichen nicht aus“, so Deß.


Der CSU-Politiker erinnerte daran, dass er im Vorfeld der Reform vorgeschlagen hatte, Direktzahlungen in die ländlichen Entwicklung umzuschichten und das Greening in der Zweiten Säule zu verankern. „Dies war im Agrarausschuss leider nicht mehrheitsfähig und der Vorschlag ist auch am Widerstand der Mehrheit in den Mitgliedstaaten gescheitert. Heute zeigt sich, dass das der richtige Weg gewesen wäre“, so Deß.


Er kündigte an, diese Idee in die aktuelle Diskussion erneut einzubringen. Hogan beharrt bislang darauf, aus Gründen der Planungssicherheit nur solche Anpassungen vorzunehmen, die keine Änderung des Basisrechts erfordern.

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