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Hogan: Rechtsvorschläge zum Bürokratieabbau vor Jahresende

Bis zum Jahresende soll es konkrete Rechtsvorschläge geben, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vereinfacht werden kann. Das hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan unterstrichen. Zuvor warte die Brüsseler Behörde jedoch noch auf Stellungnahmen des Agrarrats und des Europaparlaments, erklärte Hogan.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis zum Jahresende soll es konkrete Rechtsvorschläge geben, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vereinfacht werden kann. Das hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan vergangene Woche in einem Gespräch mit AGRA-EUROPE unterstrichen. Zuvor warte die Brüsseler Behörde jedoch noch auf Stellungnahmen des Agrarrats und des Europaparlaments, erklärte Hogan.


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Der Ire, der auf Einladung des CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Jahr nach Sachsen zur Messe agra 2015 reist, lehnt die Grundsatzkritik von Branchenverbänden an der jüngsten Reform ab. „Die Landwirte müssen sich wie jede andere Gruppe auch darüber klarwerden, dass wir für den Agrarsektor 57 Mrd Euro Steuergelder pro Jahr als Unterstützung zahlen“, so Hogan. Gleichzeitig sei zu erwarten, dass die Umweltdimension für die Zukunft der Landwirtschaft eine kritische Bedeutung erlange.


Die Bauern selbst müssten an guter Wasserqualität, sauberen Quellen, Artenvielfalt und einer ständigen Beobachtung der Bodenfruchtbarkeit interessiert sein. Andernfalls könnte dies in der Zukunft zu Produktivitätsverlusten führen. „Wenn wir die Ernährungssicherung ins Zentrum unserer Aktivitäten rücken, dann müssen wir unsere Produktionsmittel auf die bestmögliche Weise schützen“, stellte der Kommissar fest. Wandel sei niemals einfach; aber die Agrarreform biete schließlich auch eine gute Gelegenheit, aus ökologischer Sicht vorteilhafte Praktiken mithilfe von öffentlichen Mitteln umzusetzen.


Mit Blick auf den versprochenen Bürokratieabbau bekräftigte Hogan erneut, dass man sich dafür vorerst innerhalb des bestehenden Politikrahmens bewegen müsse. Grundsätzliche Änderungen der politischen Einigung von 2013 könnten frühestens mit der Halbzeitbewertung in zwei Jahren erfolgen.


Nicht im Alleingang


Hogan erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kompromiss zur GAP-Reform von Rat und Europaparlament mitgetragen worden sei. Auf die Frage, ob die Kommission bei der Ausarbeitung der Detailregeln zusätzliche, im Kompromiss nicht enthaltene Elemente eingeführt habe, entgegnete Hogan, man müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung diese delegierten Rechtsakte nicht im Alleingang ausarbeite, sondern in Gemeinschaft mit anderen Ressorts wie Umwelt- und Klimaschutz oder auch der Regionalpolitik.


Die Umsetzung eines politischen Beschlusses sei untrennbar mit Interpretationsschwierigkeiten verbunden. „Ich habe alle Interessenträger einschließlich der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments dazu aufgerufen, auf Probleme bei der Umsetzung der EU-Agrarreform hinzuweisen“, betonte Hogan.

 

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