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Hogan schließt Verschiebung des Greenings aus

Das Greening der EU-Direktbeihilfen wird wie geplant im kommenden Antragsjahr anlaufen. In einem Brief an vier Europaabgeordnete lehnte EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Verschiebung auf 2016 ab. „Das Greening ist ein essentielles Element der EU-Agrarreform, die vom Gesetzgeber 2013 beschlossen wurde“, schreibt Hogan.

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Das Greening der EU-Direktbeihilfen wird wie geplant im kommenden Antragsjahr anlaufen. In einem Brief an vier Europaabgeordnete lehnte EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Verschiebung auf 2016 ab.


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„Das Greening ist ein essentielles Element der EU-Agrarreform, die vom Gesetzgeber 2013 beschlossen wurde“, schreibt Hogan u.a. an die agrarpolitischen Sprecher der EVP-Fraktion, Albert Deß. Es stehe deshalb nicht im Ermessen der Kommission, die Einführung nach hinten zu verlegen.


Hogan erinnerte daran, dass verschiedene Erleichterungen zur Umsetzung vorgesehen seien. Beispielsweise müsse die Kartierung der ökologischen Vorrangflächen erst 2018 abgeschlossen sein, und Strafen gegen Verstöße würden nur schrittweise eingeführt. Gleichzeitig betonte der Kommissar, er halte daran fest, nach dem ersten Jahr eine gründliche Überprüfung der einzelnen Bestandteile des Greenings vorzunehmen.


In einer Aussprache mit dem Europaparlament bekräftigte Hogan, sich für eine Vereinfachung der EU-Agrarpolitik einzusetzen. „Bürokratie enthält direkte Kosten für Landwirte und Marktteilnehmer, die sich auf deren unternehmerische Entscheidungen auswirken können“, so der Kommissar. Er kündigte an, jeden künftigen Rechtsvorschlag mit Blick auf die Verwaltungslast genau zu prüfen. Ferner werde man die Regeln zu den Direktzahlungen über das Greening hinaus gründlich auf Vereinfachungsmöglichkeiten abklopfen, solange damit nicht der Reformkompromiss von 2013 aufgeschnürt werde.


Auch im Bereich der geographischen Herkunftsangaben will der Ire mehr Effizienz schaffen, um den Erzeugern der geschützten Produkte die Verdienstmöglichkeiten zu erleichtern. Schließlich kündigte der Kommissar an, mehr als 200 Rechtsakte im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Marktorganisation auf den Prüfstand zu stellen.


Milchmarkt unter Beobachtung


Zur aktuellen Milchmarktproblematik betonte Hogan, dass die Gesetze von Angebot und Nachfrage auch für diesen Markt gälten. Natürlich hätten die jüngsten Produktionsausweitungen - unter anderem aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen - verbunden mit dem russischen Importverbot einen dämpfenden Effekt auf die Preise.


Der Agrarkommissar warnte jedoch davor, die gegenwärtige Lage mit 2009 zu vergleichen. „Lassen Sie uns nicht eine Krise herbeireden, die es nicht gibt“, so Hogan. Gleichzeitig versicherte er, die Kommission werde die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und im Ernstfall die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

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