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Hogan verteidigt Anrechnung der Arbeitskosten bei Kappung

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat die von ihm vorgeschlagene Anrechnung der Arbeitskosten bei Einführung einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen verteidigt.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat die von ihm vorgeschlagene Anrechnung der Arbeitskosten bei Einführung einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen verteidigt. Bei seinem Treffen mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und den Agraressortchefs der Bundesländer in Brüssel, an dem auch EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger teilnahm, bekräftigte Hogan, dass dadurch negative Auswirkungen auf die Beschäftigung im ländlichen Raum verhindert würden. Ziel der Kappung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sei es, trotz der Kürzungen im EU-Agrarbudget kleine und mittlere Betriebe von Einschnitten auszunehmen, erklärte der Ire.


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Auch die Pläne der Kommission, degressiv wirksame Kürzungen bereits ab 60 000 Euro vorzunehmen, wurden von Hogan verteidigt. Insgesamt sei es trotz der schwierigen Finanzlage, die vor allem dem Brexit geschuldet sei, ein Erfolg, dass die Mitgliedstaaten die Beihilfen der Ersten Säule um weniger als 3,9 % kürzen müssten.


Im Hinblick auf die deutlich höher ausfallenden Kürzungen in der Zweiten Säule der GAP stellte der Agrarkommissar fest, dass optional Umschichtungen von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule möglich seien. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten durch eine eigene Kofinanzierung auch noch weitere Gelder zuschießen.


Den Vorwurf, dass die Gemeinsame Agrarpolitik gemäß den Vorschlägen bürokratischer anstatt einfacher werde, wies der Ire zurück. Er hob hervor, dass die Anzahl der Regulierungen in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) von bisher 200 auf 40 reduziert werde. Des Weiteren sei unter anderem vorgesehen, dass die Strafen für Erstvergehen und geringfügige Delikte um 50 % reduziert würden. Stattdessen werde für Erstvergehen eine sogenannte „gelbe Karte“ eingeführt.

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