EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat die von seiner Behörde vorgeschlagene verpflichtende Obergrenze für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen erneut verteidigt. Mit einer solchen Obergrenze sei eine gerechtere und gezieltere Verteilung der landwirtschaftlichen Einkommensunterstützung möglich, sagte er.
Der Kommissionsvorschlag sieht bekanntlich eine ab 60.000 Euro degressiv und ab 100.000 Euro absolut wirksame und verpflichtende Obergrenze pro Betrieb und Jahr vor. Die Entscheidung dazu haben die Staats- und Regierungschefs an sich gezogen; sie soll im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der Festsetzung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2021 bis 2027 getroffen werden.
Hogan weist darauf hin, dass mit der Obergrenze auch der öffentlichen Kritik entgegengetreten werden solle, wonach derzeit die großen landwirtschaftlichen Betriebe besonders hohe Geldbeträge erhielten. Solche Unternehmen hätten jedoch aufgrund von Skaleneffekten einen niedrigeren Bedarf bei der Einkommensunterstützung.
Gelder bleiben im Mitgliedstaat
Zugleich unterstreicht der Agrarkommissar in seiner Antwort, dass negative Auswirkungen auf die Beschäftigung vermieden werden sollen. Daher sei vorgesehen, dass sämtliche Arbeitskosten eines Betriebes einschließlich der Familienarbeitskräfte bei der Obergrenze berücksichtigt werden.
Die durch die Kappung resultierenden zusätzlichen Finanzmittel würden in dem jeweiligen Mitgliedstaat verbleiben, versichert Hogan. Er stellt außerdem klar, dass die durch die Obergrenze freiwerdenden Gelder benötigt würden, um das gegenwärtige Niveau der Direktzahlungen in der Ersten Säule für kleine und mittlere Betriebe trotz der vorgesehenen Agrarbudgetkürzungen zu stabilisieren. Ziel sei es, die „Standardfamilienbetriebe“ in der gesamten Europäischen Union zu erhalten, betont Hogan.
Die EU-Landwirtschaftsminister hatten sich beim Agrarrat im Dezember zu großen Teilen für eine freiwillige Einführung der Obergrenze ausgesprochen. Katainen hatte wissen wollen, inwieweit die EU-Kommission den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Umsetzung der Kappung einräumen wolle.