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Hogan will Vermarktungsnormen für Freilandeier überdenken

Zum Schutz vor der Geflügelpest haben viele Länder der Europäischen Union lange Stallpflichten eingeführt, die vor allem für die Halter von Freiland-Legehennen problematisch waren, weil sie ihre Eier nach zwölf Wochen nicht mehr als Freilandware verkaufen durften.

Lesezeit: 2 Minuten

Zum Schutz vor der Geflügelpest haben viele Länder der Europäischen Union lange Stallpflichten eingeführt, die vor allem für die Halter von Freiland-Legehennen problematisch waren, weil sie ihre Eier nach zwölf Wochen nicht mehr als Freilandware verkaufen durften.


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Die EU-Kommission will vor diesem Hintergrund nun ihre aktuellen Vermarktungsnormen für Eier aus Freilandhaltung einer generellen Überprüfung unterziehen. Dies habe ihm EU-Agrarkommissar Phil Hogan in einem Antwortschreiben zugesichert, berichtete am vergangenen Freitag der schleswig-holsteinische CDU-Europaabgeordnete Reimer Böge.


Der Politiker hatte sich zusammen mit seiner niederländischen Kollegin Annie Schreijer-Pierik bereits Mitte Februar an Hogan gewandt und in einem Schreiben auf die großen wirtschaftlichen Verluste für die Freilandhalter hingewiesen. Beide Politiker forderten darin aufgrund der besonderen Umstände eine Fristverlängerung für die Vermarktung von Freilandeiern, was auch zukünftig bei erneuten Ausbrüchen der aviären Influenza möglich sein solle.


„Mit der nun vorliegenden Antwort auf unseren Brief, zeigt sich die Kommission bereit, eine von uns geforderte langfristige Lösung für die betroffene Geflügelwirtschaft zu erarbeiten“, stellte Böge zufrieden fest. Natürlich sei es nun noch ein weiter Weg bis zu einer tatsächlichen Änderung der Zwölf-Wochen-Regel, aber in der Kommission habe jetzt offenbar ein Umdenken eingesetzt. Die Ausführungen des Kommissars könnten den heimischen Eierproduzenten ganz klar Hoffnung auf mehr Flexibilität machen. Das sei, mit Blick auf zukünftige und langandauernde Ausbrüche der Vogelgrippe besonders wichtig, so Böge.


Änderungsbedarf bei der Stallpflicht mahnte auch der Bundesverband bäuerliche Gänsehaltung (BBG) an. „Wenn wir die Gans nicht aus dem deutschen Bild der Landwirtschaft verlieren wollen, brauchen wir in puncto Stallpflicht eine auf die Bedürfnisse der Gänse zugeschnittene Sonderregelung“, forderte der BBG-Vorsitzende Lorenz Eskildsen. Die Tiere würden in der Regel von Juni bis zum Vermarktungsschwerpunkt um den Martinstag im November im Freiland gehalten. In dieser Zeit sei das Virus gar nicht aktiv, denn die Freilandhaltung laufe antizyklisch zum Schwerpunkt der Vogelgrippe. „Es ist also nur logisch, die Gänse mit Blick auf die Stallpflicht anders zu bewerten“, betonte Eskildsen und forderte von Politik und Behörden entsprechende Planungssicherheit für die deutschen Gänsehalter.

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