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Hohe Erwartungen an Novelle des Arzneimittelgesetzes

Hohe Erwartungen knüpfen Politik und Verbände an die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die am 1. April 2014 in Kraft getreten ist. Nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt werden die Maßnahmen zu einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung führen.

Lesezeit: 5 Minuten

Hohe Erwartungen knüpfen Politik und Verbände an die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die am 1. April 2014 in Kraft getreten ist. Nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt werden die Maßnahmen zu einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung führen. In einem kontinuierlichen Prozess erreiche man Schritt für Schritt die Beschränkung der Antibiotika-Verwendung auf das notwendige Maß, erklärte der Minister vergangene Woche in Berlin. Unrealistisch sei hingegen ein Zurückfahren auf null, weil keinem kranken Tier eine angemessene Behandlung verwehrt werden dürfe. Ein weiterer Effekt des Minimierungsansatzes liege darin, dass Konzepte für verbesserte Hygienebedingungen entwickelt würden und sich der Gesundheitsstatus von Tieren dadurch verbessere. Zudem müssten sich alle Beteiligten künftig mehr Sachkunde aneignen als bisher. Schmidt will eigenen Angaben zufolge darauf achten, dass der Verwaltungsaufwand für die Tierhalter beim Vollzug der neuen Vorschriften begrenzt wird.

SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier sieht in der Novelle des Arzneimittelgesetzes einen ersten entscheidenden Schritt zur Reduzierung des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung. Befürchtungen, denen zufolge die Verpflichtung zur Meldung der eingesetzten Antibiotika-Mengen zu einem nicht hinnehmbaren bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe führen werde, bezeichnete er als unbegründet. Priesmeier kündigte als nächsten Schritt einen einheitlichen Gesetzesrahmen zur Tiergesundheit und Tierhaltung an. Bis zum Sommer würden die ersten grundsätzlichen Überlegungen dazu vorliegen. In Niedersachsen lieferten sich der Landvolk-Präsident Werner Hilse und Landwirtschaftsminister Christian Meyer eine Auseinandersetzung um die Bewertung der gegenwärtigen Situation auf den Betrieben.


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Halter zu halbjährlichen Meldungen verpflichtet


Bundestag und Bundesrat hatten Mitte letzten Jahres die Neufassung des Arzneimittelgesetzes verabschiedet, nachdem bei strittigen Punkten zuvor in einem Vermittlungsverfahren Kompromisse gefunden worden waren. Die neuen Regelungen verpflichten Landwirte, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Aus den Angaben, die die betroffenen Betriebe erstmals ab dem 1. Juli 2014 der zuständigen Veterinärbehörde gegenüber machen müssen, ermittelt die Behörde die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit. Liegt ein Betrieb in der oberen Hälfte aller Betriebe, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotika-Verwendung führen. Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln. Der Tierhalter kann von der zuständigen Behörde auch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet werden, darunter Impfungen, die Änderung des Minimierungsplans, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene. Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen. 




Gelebte Realität


Nach den Worten von Landvolk-Präsident Hilse sind die Ansätze zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung auf den niedersächsischen Höfen bereits „gelebte Realität“. Die Landwirte seien hoch sensibilisiert und gingen aus eigener Überzeugung möglichen Ursachen nach, wenn auf ihrem Betrieb überdurchschnittlich viele Antibiotika eingesetzt würden. „Sie suchen nach Wegen, Antibiotika vermeiden zu können“, betonte Hilse. Die Grundlage dazu böten die Bestandstagebücher zum Arzneimitteleinsatz, der ausschließlich nach tierärztlicher Anordnung erfolge, und die Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Qualität und Sicherheit GmbH (QS). Gleichzeitig müsse jedoch die Möglichkeit zur Behandlung kranker Tiere weiter zweifelsfrei möglich sein, mahnte Hilse. Gesunde Tierbestände lassen sich seiner Einschätzung nach durch strikte Stallhygiene, gute Tierbeobachtung und das richtige Konzept der Tierhaltung erreichen. Ein höherer Antibiotikaeinsatz sei nicht zwangsläufig das Kennzeichen größerer Tierbestände.


Leichtfertige Schwarz-Malerei


In diesem Zusammenhang warf Hilse Landwirtschaftsminister Meyer „Panikmache und allzu leichtfertige Schwarz-Malerei“ vor. Dieser erwecke den Eindruck, Landwirte würden Arzneimittel leichtfertig einsetzen. Als plumpe Panikmache bezeichnete der Präsident des Landesbauernverbandes die Kausalkette des Ministers, wonach von Tierställen ein unmittelbares Risiko für die Übertragung multiresistenter Keime (MRSA) ausginge. Landwirte seien sich der Gefahr von Resistenzbildungen sehr bewusst. Das größere Gefährdungspotential gehe allerdings von Krankenhauskeimen aus, die nicht in Verbindung zur Landwirtschaft stünden. Eine echte Minimierungsstrategie müsse daher die Humanmedizin mit einbeziehen, forderte Hilse. An Meyer appellierte er, die niedersächsischen Landwirte nicht ständig pauschal zu diskreditieren, sondern um das Vertrauen der Akteure für gemeinsame Ziele zu werben.


Niedersachsen bundesweit Spitzenreiter


Meyer hatte in einer Pressemitteilung erklärt, Niedersachsen sei bislang bundesweit Spitzenreiter beim Antibiotika-Einsatz in Tierställen. Von den rund 1 600 t Antibiotika, die nach aktuellen Untersuchungen jedes Jahr bundesweit in der Tierhaltung in Deutschland eingesetzt würden, gingen „allein 500 t an Tierarztpraxen in Westniedersachsen“. Insbesondere in der „industriellen Massentierhaltung“ wird Meyer zufolge „deutlich zu viel Antibiotika eingesetzt“. Das wiederum könne die Bildung gefährlicher Antibiotika-Resistenzen beim Menschen fördern. Tierhalter, das Umfeld der Ställe, aber auch das Fleisch und die Transporte gelten laut Meyer als Überträger multiresistenter Keime wie MRSA, gegen die dann bei einer Behandlung in einer Klinik kein Antibiotikum mehr hilft. Der Minister betrachtet die Massentierhaltung als eine wesentliche Ursache für multiresistente Keime, die pro Jahr für den Tod von rund 15 000 Menschen in Deutschland verantwortlich seien. Demgegenüber komme ökologische und tiergerechte Haltung „mit deutlich weniger oder keinen“ Antibiotika aus. AgE

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