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Honig mit gentechnisch veränderten Pollen bleibt kennzeichnungsfrei

Die EU-Staaten haben am Donnerstag in Brüssel beschlossen, dass Honig auch künftig Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten darf, ohne dass dies auf der Packung vermerkt ist. Damit ist die Empfehlung des Europäischen Gerichtshofs von vor zwei Jahren vom Tisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Staaten haben am Donnerstag in Brüssel beschlossen, dass Honig auch künftig Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten darf, ohne dass dies auf der Packung vermerkt ist.


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Damit ist die Empfehlung des Europäischen Gerichtshofs von vor zwei Jahren vom Tisch. Die Richter hatten damals gefordert, Honig mit GVO-Bestandteilen vom Markt zu nehmen. Jeder Honig sollte geprüft werden und bei einem Anteil von Gen-Pollen über 0,9 % als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden.


Die EU wertet Pollen aber jetzt als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat, die extra gekennzeichnet werden muss. Und dies gilt auch für Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen. Ist im Umkreis des Bienenstocks ein Feld, auf dem beispielsweise Genmais angebaut wird, gelangen so die entsprechenden Pollen in den Honig. Dies ist vor allem bei importiertem Honig der Fall, den es in Deutschland zuhauf gibt.


Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisiert, dass Deutschland der Regelung zugestimmt hat. "Damit tritt die Bundesregierung erneut den Willen der Verbraucher und auch Imker mit Füßen", erklärte Ebner. Die fachlich nicht zuständigen Handelsminister hatten grünes Licht gegeben


Die EU-Richtlinie tritt in den nächsten Wochen in Kraft, danach haben die 28 EU-Staaten ein Jahr Zeit zur Übertragung in nationales Recht.

 

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