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Horper fordert klare Vorgaben für Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

„Der andauernde schmerzhafte Verlust unserer betrieblichen Grundlagen muss endlich aufhören. Es kann nicht sein, dass immer nur die Landwirtschaft als Selbstbedienungsladen für die Wünsche des Naturschutzes herangezogen wird", schimpft Bauernpräsident Michael Horper.

Lesezeit: 2 Minuten

„Der andauernde schmerzhafte Verlust unserer betrieblichen Grundlagen muss endlich aufhören. Es kann nicht sein, dass immer nur die Landwirtschaft als Selbstbedienungsladen für die Wünsche des Naturschutzes herangezogen wird, obwohl im Landesnaturschutzgesetz eine Vielzahl an flächenschonenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind.“ Das stellte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, anlässlich der Erarbeitung einer Landeskompensationsverordnungjetzt klar


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Wenn die Gesellschaft Bauvorhaben infrastruktureller oder gewerblicher Art wünscht, dann dürfe nicht die Landwirtschaft dafür die Lasten tragen, indem immer weiter zusätzlich landwirtschaftliche Nutzflächen zur Durchführung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden, so Horper weiter.


Er weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Landesnaturschutzgesetz aus dem Jahre 2015 hin, bei dem bereits wichtige Grundentscheidungen gemeinsam mit dem Berufsstand getroffen wurden, um dem zunehmenden Flächenverlust auch in Rheinland-Pfalz Einhalt zu gebieten. Dies betrifft insbesondere produktionsintegrierte Maßnahmen, die Erhaltung von Dauergrünland durch Beweidung und die Entsiegelung von Flächen, vor allem im Innenbereich.


„Leider beobachten wir, dass insbesondere bei produktionsintegrierten Maßnahmen, vor Ort nur sehr wenig Bereitschaft bei den Unteren Naturschutzbehörden besteht, diese als geeignete Kompensationsmaßnahmen anzuerkennen“ so der Bauernpräsident.


Im Zusammenhang mit der geplanten Kompensationsverordnung, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, fordert der Landwirt ein klares Signal der Landesregierung, die bereits im Gesetz stehenden Vorgaben auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Zudem müssten freiwillige Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie beispielsweise die ökologische Aufwertung einzelner Flächen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald, ebenfalls in ein landeseigenes Ökokonto aufgenommen werden, um darauf im Bedarfsfall zurückgreifen zu können und landwirtschaftliche Flächen zu schonen.


Außerdem stellte er klar, dass die bei Infrastrukturmaßnahmen oder privaten Bauvorhaben notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nicht in die strukturschwachen Mittelgebirgslagen verschoben werden dürfen, da jede landwirtschaftliche Nutzfläche für die Betriebe wichtig sei.

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