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Baden-Württemberg

Inanspruchnahme von FAKT 2021 weiter gestiegen

Die Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist im Antragsjahr 2021 nochmals angestiegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Laut erster Auswertung des Gemeinsamen Antrags 2021 ist die Teilnahme an dem von der Europäischen Union und dem Bund mitfinanzierten FAKT-Programm weiterhin erfreulich gut. Auch beim Teilmaßnahmen- und Finanzierungsumfang wurde nochmals zugelegt.

Zuwachs bei Tierwohlmaßnahmen

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Insbesondere bei den Teilmaßnahmen Ökolandbau, Extensive Nutzung von FFH-Mähwiesen und Brachebegrünung mit Blühmischungen zeichne sich für die diesjährige Antragstellung gegenüber dem Vorjahr ein höheres Auszahlungsvolumen ab. Aber auch im Förderbereich F „Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz“ und bei den Tierwohlmaßnahmen sei 2021 ein Zuwachs zu verzeichnen. Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium teilte weiterhin mit, auch im letzten Jahr der laufenden Förderperiode den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2022 ist sei es daher erforderlich, im Spätherbst 2021 wiederum ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen.

Änderungen der Verpflichtungen

Im Falle der Erweiterung einer laufenden oder 2022 zu verlängernden mehrjährigen Verpflichtung entstehen ab einer Ausdehnung des Verpflichtungsumfangs um mehr als zwei Hektar, zwei Bäumen oder zwei Tieren neue Verpflichtungen für einen verkürzten Verpflichtungszeitraum von einem Jahr. Auch beim Neueinstieg und Umstieg in höherwertige Teilmaßnahmen entstehen neue Verpflichtungen für ein Jahr. Dadurch besteht die Möglichkeit, mit dem Wechsel in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 die Verpflichtung schon nach kürzerer Laufzeit zu beenden. Zu den genauen Konditionen für die Verpflichtungsverlängerung kann die Untere Landwirtschaftsbehörde am Landratsamt Auskunft erteilen.

Vorantrag ab 2. November

Der FAKT-Vorantrag für den Antrag 2022 kann über das FIONA-System im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt mit den bestehenden FIONA-Anmeldedaten. Für den FAKT-Vorantrag wurde im FIONA der zusätzliche Menüpunkt "Vorantrag" mit entsprechenden Unterpunkten im Navigationsbaum eingerichtet. Durch Klicken auf den Unterpunkt "FAKT Vorantrag" gelangt man auf die Eingabemaske, die während der genannten Vorantragsperiode bearbeitet werden kann. Es ist der Gesamtumfang für jede einzelne FAKT-Teilmaßnahme anzugeben. Eine grafische Erfassung oder Einzelflächenangabe ist nicht notwendig.

Weitere Informationen zu FIONA finden Sie hier.

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