Morgen wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz befassen und diesen planmäßig auch beschließen. Schon im Vorfeld kommt jedoch scharfe Kritik aus der Wirtschaft. Die Initiative Tierwohl (ITW) bezeichnete die Vorlage heute als „in weiten Teilen lückenhaft und so nicht erforderlich“. Sie berge große Risiken für das Tierwohl in Deutschland und dürfe so nicht beschlossen werden.
Die ITW wies erneut darauf hin, dass mit dem Entwurf nur ein Teilbereich des Marktes erfasst werde, nämlich frisches Fleisch vom Mastschwein aus dem Inland, wenn es im Lebensmitteleinzelhandel, den Metzgereien oder im Onlinehandel verkauft werde. Der Verkauf von Wurst und Schinken sowie die Speisen in der Gastronomie würden hingegen nach wie vor nicht berücksichtigt. „Damit bleiben mehr als zwei Drittel des Schweinefleischabsatzes aus Deutschland kennzeichnungsfrei“, so die ITW. Zudem würden die Geburt und Aufzucht der Schweine ebenso wenig wie andere Tierarten, also Rind und Geflügel, mit einbezogen.
Modell des Bundes vom Start weg hinter Privatstandards
„Diese Differenzierung zwischen frischem Schweinefleisch und Fleisch anderer Tierarten führt zu einer fortschreitenden Verschiebung des Marktes weg vom Schweinefleisch und fügt damit der Schweinehaltung in Deutschland schweren strukturellen Schaden zu“, warnt die Initiative. Weiterhin nicht vorgesehen sei eine planmäßige, strukturierte, regelmäßig wiederkehrende Überwachung der teilnehmenden Betriebe. Damit liege die staatliche Tierhaltungskennzeichnung deutlich hinter den privatwirtschaftlichen Standards und Systemen, die für regelmäßige neutrale Kontrollen bereits zu Beginn der Teilnahme, also auch vor der Nutzung von Kennzeichen, stünden.
Würde die laxe Überwachungspraxis des geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Kraft gesetzt, gefährdet dies die vielfältigen Standards und Systeme der Wirtschaft in ihrem Fortbestand.
Die ITW moniert ferner, das im Entwurf vorgesehene Verfahren zur Anzeige und Registrierung von Betrieben als "bürokratisch und aufwendig". Bestehende Kennnummern und Datenbanken würden nicht genutzt. Stattdessen müssten die zuständigen Behörden „mit unzähligen Stellen“ aufgestockt werden, um den Prozess zu bewältigen. Schließlich drohten durch die Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf inländische Lebensmittel tierischen Ursprungs erhebliche Nachteile im Wettbewerb mit Tierhaltern und Ware aus dem Ausland.
Weite Teile des Lebensmittelangebots, die im Ausland hergestellt werden, blieben hierzulande unberücksichtigt und können so gegebenenfalls unter niedrigeren Standards produziert und ohne Kennzeichnung vermarktet werden.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Morgen wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz befassen und diesen planmäßig auch beschließen. Schon im Vorfeld kommt jedoch scharfe Kritik aus der Wirtschaft. Die Initiative Tierwohl (ITW) bezeichnete die Vorlage heute als „in weiten Teilen lückenhaft und so nicht erforderlich“. Sie berge große Risiken für das Tierwohl in Deutschland und dürfe so nicht beschlossen werden.
Die ITW wies erneut darauf hin, dass mit dem Entwurf nur ein Teilbereich des Marktes erfasst werde, nämlich frisches Fleisch vom Mastschwein aus dem Inland, wenn es im Lebensmitteleinzelhandel, den Metzgereien oder im Onlinehandel verkauft werde. Der Verkauf von Wurst und Schinken sowie die Speisen in der Gastronomie würden hingegen nach wie vor nicht berücksichtigt. „Damit bleiben mehr als zwei Drittel des Schweinefleischabsatzes aus Deutschland kennzeichnungsfrei“, so die ITW. Zudem würden die Geburt und Aufzucht der Schweine ebenso wenig wie andere Tierarten, also Rind und Geflügel, mit einbezogen.
Modell des Bundes vom Start weg hinter Privatstandards
„Diese Differenzierung zwischen frischem Schweinefleisch und Fleisch anderer Tierarten führt zu einer fortschreitenden Verschiebung des Marktes weg vom Schweinefleisch und fügt damit der Schweinehaltung in Deutschland schweren strukturellen Schaden zu“, warnt die Initiative. Weiterhin nicht vorgesehen sei eine planmäßige, strukturierte, regelmäßig wiederkehrende Überwachung der teilnehmenden Betriebe. Damit liege die staatliche Tierhaltungskennzeichnung deutlich hinter den privatwirtschaftlichen Standards und Systemen, die für regelmäßige neutrale Kontrollen bereits zu Beginn der Teilnahme, also auch vor der Nutzung von Kennzeichen, stünden.
Würde die laxe Überwachungspraxis des geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Kraft gesetzt, gefährdet dies die vielfältigen Standards und Systeme der Wirtschaft in ihrem Fortbestand.
Die ITW moniert ferner, das im Entwurf vorgesehene Verfahren zur Anzeige und Registrierung von Betrieben als "bürokratisch und aufwendig". Bestehende Kennnummern und Datenbanken würden nicht genutzt. Stattdessen müssten die zuständigen Behörden „mit unzähligen Stellen“ aufgestockt werden, um den Prozess zu bewältigen. Schließlich drohten durch die Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf inländische Lebensmittel tierischen Ursprungs erhebliche Nachteile im Wettbewerb mit Tierhaltern und Ware aus dem Ausland.
Weite Teile des Lebensmittelangebots, die im Ausland hergestellt werden, blieben hierzulande unberücksichtigt und können so gegebenenfalls unter niedrigeren Standards produziert und ohne Kennzeichnung vermarktet werden.