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Initiative Tierwohl stößt bei Geflügelhaltern auf großes Interesse

Bis zum 28. Juli 2015 konnten sich Geflügelhalter in einer ersten Registrierungsphase für die Initiative Tierwohl anmelden. Diese Resonanz belegt laut der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, dass die Initiative auch bei den geflügelhaltenden Betrieben großes Interesse findet.

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Bis zum 28. Juli 2015 konnten sich Geflügelhalter in einer ersten Registrierungsphase für die Initiative Tierwohl anmelden.


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Diese Resonanz belegt laut der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, dass die Initiative auch bei den geflügelhaltenden Betrieben großes Interesse findet. In einem ersten Schritt werden nun 897 geflügelhaltende Betriebe zur Auditierung zugelassen, in deren Rahmen die ordnungsgemäße Umsetzung der Kriterien geprüft wird. Diese teilen sich auf in 645 Hähnchenmastbetriebe und 252 Putenmastbetriebe.


Insgesamt hatten sich in der Registrierungsphase 1.058 Hähnchenmastbetriebe angemeldet. Die wiederum teilen sich auf in 803 inländische Betriebe mit rund 328 Mio. Tieren und 255 ausländische Betriebe mit etwa 88 Mio. Tieren. Damit haben sich mehr in- und ausländische Betriebe angemeldet, als Mittel verfügbar sind.


In einem ersten Schritt können mit Hilfe eines Zufallsgenerators 645 Hähnchenmastbetriebe mit insgesamt rund 247 Mio. Tieren ausgewählt und zur Auditierung zugelassen werden. Diese erhalten bei erfolgreicher Auditierung ein Tierwohlentgelt von 2 ct/kg Lebendgewicht.

 

Weiterhin haben sich für die Initiative Tierwohl insgesamt 345 Putenmastbetriebe mit etwa 8,3 Mio. Tieren angemeldet. Davon konnten alle angemeldeten 205 Betriebe aus dem Inland mit rund 7,4 Mio. Tieren zugelassen werden. Zudem konnten 47 Betriebe mit 0,9 Mio. Tieren aus dem Ausland zugelassen werden.


Da die Nachfrage aus dem Ausland das für ausländische Putenhalter zur Verfügung stehende Budget übersteigt, kam der Zufallsgenerator zum Einsatz. Erfolgreich auditierte Putenmastbetriebe erhalten 3,25 ct/kg Lebendgewicht für Putenhennen und 4 ct/kg Lebendgewicht für Putenhähne. Registrierte, aber noch nicht zur Auditierung zugelassene Betriebe werden zunächst auf eine Warteliste aufgenommen.


Regelmäßige Überprüfung der umgesetzten Tierwohl-Kriterien


Bei allen zugelassenen Betrieben erfolgt im nächsten Schritt das Erstaudit. Alle Betriebe haben einen konkreten individuellen Umsetzungszeitpunkt genannt, von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmastbetrieben liegt der Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016. Ab Oktober prüfen dann unabhängige Zertifizierungsstellen, ob die Kriterien ordnungsgemäß umsetzt wurden.


Für geflügelhaltende Betriebe gilt ein Katalog mit fest definierten Kriterien – zum Beispiel Vorgaben zur Überwachung und Pflege der Tiere, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und mehr Platz. Eine Übersicht aller Kriterien steht auf der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung. Erst mit bestandenem Audit und freigegebenem Prüfbericht ist der Tierhalter bei der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt. Über das Erstaudit hinaus wird in regelmäßigen, unangekündigten Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien kontrolliert.

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