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Innenentwicklung von Kommunen muss Pflicht werden

„Der ungebremste Flächenverbrauch und seine Folgen gehören laut dem DBV-Umweltbeauftragten Friedhelm Decker zu den drängendsten Umweltproblemen in Deutschland. Mit Bedauern stellte er fest, dass es trotz jahrelanger Bemühungen keinerlei Fortschritte gebe.

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„Der ungebremsteFlächenverbrauch und seine Folgen gehören laut dem DBV-Umweltbeauftragten Friedhelm Decker zu den drängendsten Umweltproblemen in Deutschland. Mit Bedauern stellte er fest, dass es trotz jahrelanger Bemühungen keinerlei Fortschritte gebe.


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Die aktuellen Vorschläge im Entwurf des Baugesetzbuches gehen seiner Ansicht nach in die richtige Richtung, müssten aber unbedingt nachgeschärft werden. „Innenentwicklung von Kommunen muss die Pflicht der Stadtplaner und Gemeinderäte werden.” Bauen auf der „grünen Wiese“ solle nur möglich sein, wenn alle innerörtlichen Potenziale ausgeschöpft seien. Die Führung von Baulücken- und Brachflächenkatastern müsse Standard werden. Laut Decker kommt man an einem gesetzlich verankerten Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen nicht mehr vorbei.



In Bezug auf den Naturschutzausgleich, der bei Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärte der Bauernpräsident aus dem Rheinland, dass dieser zwar nachvollziehbar ist. Der Naturschutzausgleich müsse aber gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden, wenn er in Zukunft noch auf Akzeptanz stoßen soll. Bisher bliebe der Entwurf für eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung aber noch weit hinter den Erwartungen zurück.


Decker hob hervor, dass der Auftrag des Bundesnaturschutzgesetzes zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen in der Verordnung bisher nicht eindeutig genug umgesetzt und eine Strategie für die Entsiegelung nicht mehr benötigter Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht vorhanden ist. Weiter seien im Verordnungsentwurf für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie Blühstreifen, die Hürden viel zu hoch gelegt.


Letztlich forderte Decker, dass ohne eine Festlegung für die Verwendung von Ersatzgeldern das Ziel der Flächenschonung schon wieder in Frage gestellt wird. Der Aufkauf von landwirtschaftlichen Flächen mit Ersatzgeldern müsse ausgeschlossen werden. Eine Kompensationsverordnung, die hinter das Bundesnaturschutzgesetz zurückfällt, woll er nicht akzeptieren. (ad)

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