Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Süddeutschland

Insektenschutz: Bauern fordern Nachbesserung

Das geplante Insektenschutzgesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden. Die Bauernverbände in Süddeutschland setzen auf einvernehmliche Lösungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Bis Anfang Februar muss der Sack zu sein, soll das Insektenschutzgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Bis Redaktionsschluss stand der weitere Zeitplan allerdings immer noch nicht fest und auch die Hauptkonfliktpunkte der beiden beteiligten Ministerien, Umweltministerium (BMU) und Landwirtschaftsministerium (BMEL), waren noch nicht ausgeräumt.

Die Streitpunkte

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Keine Einigung besteht bisher in folgenden Punkten:

  • Pflanzenschutzverbot: Zuletzt hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in ihrer noch vor Weihnachten vorgelegten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete aus einem pauschalen Pflanzenschutzmittelverbot (PSM) herausgenommen. Damit wären von ursprünglich 10 % der landwirtschaftlichen Fläche nur noch 1,7 % von einem Verbot betroffen. In Naturschutzgebieten, Naturparks oder gesetzlich geschützten Biotopen dürften dann keine „bienengefährlichen Insektizide und Herbizide“ mehr eingesetzt werden. Umweltministerin Svenja Schulze beharrt allerdings weiterhin darauf, in sämtlichen Schutzgebieten, also auch in FFH- und Vogelschutzgebieten ein Verbot von „biodiversitätsschädigenden Insektiziden“ einzuführen.
  • Gewässerrandstreifen: Dem Landwirtschaftsministerium ist es gelungen, das Thema Gewässerrandstreifen aus dem Wasserhaushaltsgesetz herauszulösen und in seiner Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung zu behandeln. Geplant ist vom BMEL demnach, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz Gewässerrandstreifen von 5 m bei Gewässern 1. und 2. Ordnung vorzuschreiben. Das Umweltministerium will weiterhin 10 m durchsetzen, nur bei begrünten Streifen sollen 5 m reichen.
  • Glyphosat: Der Einsatz von Glyphosat im Ackerbau soll künftig deutlich eingeschränkt werden und nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind. Zum Beispiel bei Problemunkräutern oder auf Erosionsflächen. Ein komplettes Verbot soll national ab 1.1.2024 gelten, wenn die Genehmigung für den Wirkstoff auch auf EU-Ebene ausläuft und die Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen abgelaufen sind. In diesem Punkt lenkt das BMU aber bisher ebenfalls nicht ein.
  • Streuobstwiesen als Biotope: Abhängig von der Zahl der Bäume pro Hektar auf einer Streuobstwiese und ihrer Höhe sollen sie als Biotop ausgewiesen werden und damit auch unter ein Pflanzenschutzmittelverbot fallen. Das BMU will Flächen schon ab mindestens zehn Bäumen pro Hektar mit einem Kronenansatz ab 1,6 m Höhe schützen, das BMEL ab mindestens 25 Bäumen/ha und ab 1,8 m Kronenansatz.

In punkto artenreichem Grünland als gesetzlich geschützten Biotopen haben sich die beiden Ministerien inzwischen verständigt. Eine allzu pauschale Unterschutzstellung scheint hierbei offenbar vom Tisch.

Das sagen die Experten:

"Vielfältige Agrarstruktur geht verloren"

"Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz schon jetzt das anspruchsvollste Artenschutzprogramm in Deutschland, zu dem wir als Berufsstand und auch die Naturschutzverbände stehen. Dass wir so weit gekommen sind, ist das Ergebnis langer Verhandlungen, an deren Ende beide Seiten Kompromisse eingegangen sind.

Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir Arten gemeinsam schützen wollen und dass wir dafür Anreize statt Verbote setzen müssen.

Ministerin Schulze will im Alleingang Artenschutz durch Pflanzenschutzmittelverbote und -auflagen erzwingen, diesen Weg lehne ich entschieden ab. Mit einem Verbot von Insektiziden, biologischen wie konventionellen, in Schutzgebieten wäre dort kein Obst- oder Weinbau mehr möglich.

Für Reihenkulturen auf Steilhängen oder in Kleinterrassen gibt es keine mechanische Alternative zum Herbizideinsatz, auch diese wertvolle Agrarstruktur müsste aufgegeben werden, was für die Artenvielfalt kontraproduktiv wäre. Wir müssen eine vielfältige Agrarstruktur fördern, und das gelingt nicht über das Ordnungsrecht, sondern nur über Anreize und gemeinsames Handeln.

Ich kann also nicht nachvollziehen, warum das Umweltministerium Kompromisse, so wie wir sie hier gefunden haben, konsequent ablehnt und so eine einvernehmliche Lösung blockiert. Unser Weg heißt: „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“, daran könnte man sich auch in Berlin ein Vorbild nehmen."

„Insektenschutz geht nur gemeinsam!“

„Umweltministerin Schulze redet viel von Dialog und Kooperation, ihr Gesetzentwurf jedoch ist bisher das glatte Gegenteil: Er ist unausgegoren und einzig und allein auf die Landwirtschaft ausgerichtet.

Hier müssen jetzt die Bundestagsabgeordneten in Koalition und Parlament nacharbeiten. Auch Industrie, Verkehr, Kommunen, Kirchen und Bürger müssen einen Beitrag leisten, denn: Insektenschutz geht alle an! Zudem verschwinden in Deutschland jeden Tag 580 000 Quadratmeter Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Wildtiere. Die Bundesregierung muss diesen Flächenverbrauch endlich stoppen!

Das geplante, recht pauschale Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf zahlreichen Flächen und zusätzliche Schutzgebiete bei artenreichem Grünland und Streuobstflächen ist ein Irrweg. Statt zusätzlicher Verbote und Unterschutzstellungen bei artenreichem Grünland und Streuobstflächen sind Förderprogramme zum Erhalt dieser Landbewirtschaftungsformen nötig!

Um bei Gefährdungen der Ernte auf Flächen des Obst-, Wein-, Sonderkulturanbaus und auch auf Acker- und Grünlandflächen durch Krankheiten, Schädlingen bis hin zu Giftpflanzen (zum Beispiel Jakobskreuzkraut) muss Pflanzenschutz auch in Schutzgebieten bedarfsweise und ohne gesonderte Ausnahmeregelungen weiter möglich sein.

Auch muss Ländern wie Bayern, die bereits durch Volksbegehren in Vorleistung gegangen sind oder mussten, die Möglichkeit einer Länderöffnungsklausel gegeben werden. Das gehört zum Vertrauensschutz dazu!“

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.