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Runder Tisch Insektenschutz

Insektenschutzgesetz soll bis 2021 beschlossen sein

Der erste Runde Tisch Insektenschutz diente vor allem dem gegenseitigen „Zuhören“. Details und Kompromisse zu den geplanten Maßnahmen sollen jetzt Fachgruppen erarbeiten.

Lesezeit: 3 Minuten

Als einen "sehr guten Auftakt" bewertete Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) den heutigen Runden Tisch Insektenschutz, zu dem sie mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Akteure aus Landwirtschaft, Umweltschutz und Gesellschaft geladen hatte. Dieser sei in einer „sehr respektvollen“ Atmosphäre verlaufen, bei der sich alle Akteure gut zugehört hätten, sagte Schulze im Anschluss vor der Presse in Berlin.

Es müsse etwas getan werden, um die Artenvielfalt in Deutschland zu erhalten, beharrte Schulze. Der Insektenschutz sei ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Mit Blick auf die Landwirtschaft sagte Schulze: „Es ist vollkommen klar, dass Landwirte Unterstützung brauchen, wenn sie etwas für den Insektenschutz tun sollen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf die Finanzzusage von rund 100 Mio. €, die die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Agrarpaketes getätigt hatte. Außerdem will Schulze Teile der EU-Agrarzahlungen für den Insektenschutz ausgeben. „Wir müssen uns auf EU-Ebene für eine andere Agrarpolitik einsetzen, nach der Landwirte Geld für öffentliche Leistungen bekommen“, sagte Schulze.

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Fachgruppen sollen sich jetzt um Details kümmern

Zu den Details des Aktionsprogramms Insektenschutz wollte sich Schulze nicht erneut äußern. Die Maßnahmen hätten in der ersten Runde des Runden Tisches noch nicht im Vordergrund gestanden. Diese sollten nun in dafür gebildeten Fachgruppen beraten werden, so Schulze weiter.

Keinen Zweifel ließ Schulze aber daran, dass sie bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 die Maßnahmen beschlossen haben will. Sie arbeite daran, ein „Insektenschutzgesetz“ noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet zu bekommen, sagte sie.

Klöckner spricht von "praxisorientierten Lösungen"

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) betonte heute, für sei entscheidend, „praxisorientierte Lösungen gemeinsam mit der Landwirtschaft zu erarbeiten“. Im Vorfeld hatte Klöckner unter anderem im Interview mit top agrar betont, dass es von den geplanten Pflanzenschutzverboten in Schutzgebieten „immer Ausnahmen geben“ müsse.

Die FDP Bundestagsabgeordnete Carina Konrad äußerte sich skeptisch zu der Veranstaltung: "An Stelle eines runden Tisches zum Insektenschutz kann bald ein runder Tisch zum Erhalt der Landwirte einberaumt werden“, sagte sie. Das Aktionsprogramm Insektenschutz so wie es bisher gestaltet ist, wäre eine Katastrophe für diejenigen, die es anwenden müssen, so Konrad weiter. Sie forderte umweltfreundlichen Pflanzenschutz, grünes Licht für Zulassungen, neue Züchtungsmethoden und mehr digitale Infrastruktur auf deutschen Äckern.

Am Runden Tisch Insektenschutz nahmen von Seiten der Landwirtschaft unter anderem der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Industrieverband Agrar (IVA), sowie der Deutsche LandFrauenverband (dlv) teil. Eingeladen waren auch Vertreter der Initiative "Land schafft Verbindung".

Rechtliche Umsetzung des Insektenschutzprogramms steht noch aus

Am 4. September hatte die Bundesregierung in ihrem Agrarpaket auch das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Es ist bisher eine Absichtserklärung, für die es noch keine konkreten Rechtstexte gibt. Für die Landwirtschaft sieht es unter anderem ein Verbot von biodiversitätsschädigenden Insektiziden und Herbiziden in einer Reihe von Schutzgebieten vor. Außerdem ist darin der rechtsverbindliche Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat im Jahr 2023 und bis dahin eine deutliche Reduzierung der Glyphosat Anwendung enthalten. Streuobstwiesen und artenreiches Grünland sollen außerdem in den Schutzstatus eines Biotopes aufgenommen werden und damit mit Anbauauflagen belegt werden. Außerdem soll es bundesweit einheitliche Gewässerabstände ab 5 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geben. Neben den Regelungen für die Landwirtschaft enthält das Insektenschutzprogramm auch Maßnahmen gegen Flächenversiegelung und Lichtverschmutzung sowie für Kommunen und Bürger und für mehr Forschung.

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