Kurz vor der ersten Lesung des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundestag erneuert der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Kritik am Insektenschutzpaket der Bundesregierung.
„Ohne substantielle Korrekturen sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt“, ist die klare Haltung von DBV-Präsident Joachim Rukwied. Gemeinsam mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist das Bundesnaturschutzgesetz Teil des Insektenschutzpaketes, das die Bundesregierung Anfang Februar im Bundeskabinett verabschiedet hat.
Streuobstwiesen und artenreiches Grünland im Biotopschutz
Mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das primär aus dem Bundesumweltministerium von Ministerin Svenja Schulze (SPD) stammt, nimmt die Regierung unter anderem artenreiches Grünland und Streuobstwiesen in den Biotopschutz auf. Dort sollen künftig keine Herbizide und Bestäuber-schädliche Insektizide mehr ausgebracht werden.
Bei den geschützten Streuobstwiesen handelt es sich um extensiv genutzte Obstbaumbestände mit mindestens 25 lebenden Bäumen, überwiegend aus Hochstämmen (mindestens 160 cm Stammhöhe), auf Wiesen mit einer Mindestfläche von 1500 qm.
Insektenschutzpaket Anfang Mai verabschiedet
Nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag soll das Bundesnaturschutzgesetz Ende Mai gemeinsam mit der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung vom Bundesrat verabschiedet werden. Bis dahin haben sowohl der Agrar- und der Umweltausschuss im Bundestag als auch der Bundesrat die Möglichkeit, Änderungen am Insektenschutzpaket vorzunehmen. Einige Parlamentarier der Union und auch Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast haben bereits Änderungswünsche angekündigt.
DBV: Länder-Initiativen absichern
Beim DBV sorgt vor allem die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung im Zusammenspiel mit dem Bundesnaturschutzgesetz für Kopfschmerzen. DBV-Präsident Rukwied fordert Länder-Initiativen wie den Niedersächsischen Weg zu priorisieren und rechtlich über die Bundesgesetzgebung zu stellen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, laut Rukwied, „der finanzielle Ausgleich und der Erhalt der Förderfähigkeit der Umweltleistung von Land- und Forstwirten.“ Vor Verboten und Auflagen ohne finanziellen Ausgleich warnt Rukwied ausdrücklich.
Abweichungsmöglichkeiten von den Bundesgesetzen für die Länder hatte auch Bundesministerin Julia Klöckner in einer Protokollerklärung gefordert, die sie dem Kabinettsbeschluss zum Insektenschutzpaket anfügte.
Erneut Bauerndemos in Berlin angekündigt
Vor der ersten Lesung im Bundestag soll es erneut Bauernproteste in Berlin gegen das Insektenschutzpaket geben. Für Mittwoch, den 14. April haben etwa die Freien Bauern zu einer Demonstration aufgerufen. Teilnehmen wollen daran auch einige Landesverbände von Land schafft Verbindung (LsV).