Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Bauernmilliarde

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Neue Anträge schon im März möglich

Neue Förderanträge für das Investitionsprogramm Landwirtschaft sollen schon in sechs Wochen möglich sein. Die Kritik am Antragsverfahren zur „Bauernmilliarde" weist das BMEL von sich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die zweite Runde der Mittelvergabe im Investitionsprogramm Landwirtschaft für den Förderbereich „Maschinen“ soll nicht wie zunächst kommuniziert im Juli starten, sondern bereits Anfang März. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber top agrar Online mit. Mit dem zeitlichen Vorziehen der zweiten Antragsphase werde die Förderung für weitere Antragsteller ermöglicht, zudem können zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen genutzt werden. Laut dem BMEL ist bereits in der Bekanntmachung vom 4. Januar 2021 zur Richtlinie festgelegt worden, dass in der ersten Jahreshälfte 50 % der Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr ebenfalls für den Antragsprozess zur Verfügung stehen.

Keine Änderung am Vergabeverfahren

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Viele Landwirte konnte aufgrund der Serverüberlastung am Montag bei der Rentenbank keinen Antrag stellen und kritisierten gegenüber top agrar das Vergabeverfahren. Für das BMEL gebe es jedoch keine Überlegungen, das Verfahren anzupassen. „Damit es eben nicht zu Benachteiligungen in solch einem Verfahren kommt, wurde mit Bekanntmachung vom 04.01.2021 eine Plafondbildung vorgenommen. Durch diese „Reservierung“ von Fördermitteln für die drei Bereiche Maschinen für die Außenwirtschaft, Erweiterung von Güllelagerstätten und Gülleseparierung wird vermieden, dass ein Bereich gar nicht oder kaum in den Genuss einer Förderung kommt“, heißt es. Zudem sei zum Beginn des Programmes zunächst nur die Hälfte der Mittel für 2021 frei gegeben, um anhand der gemachten Erfahrungen nachsteuern zu können. Gleiches gelte für die Aufteilung für die Folgejahre.

Förderung kommt indirekt auch kleinen Betrieben zugute

Zudem teilte die Sprecherin des BMELs mit, dass im Förderprogramm bewusst nicht nach Betriebsgrößen differenziert wurde. Es sei häufig für kleinere Betriebe nicht sinnvoll, in teure Maschinen zu investieren: „Häufig ist hier der überbetriebliche Maschineneinsatz oder die Nutzung von Maschinenringen und Lohnunternehmern die bessere Alternative.“ Daher könnten auch Maschinenringe und Lohnunternehmen mit allerdings reduziertem Fördersatz von 10 bzw. 20 % an dem Programm partizipieren. Diese Dienstleistungsunternehmen könnten dann von den kleineren Betrieben bedarfsgerecht beauftragt werden, ohne dass sich die kleinen Betriebe finanziell mit Investitionen belasten müssen. Die Förderung komme damit indirekt auch den kleinen Betrieben zugute.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.