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IVA kritisiert „diffuse Verschwörungstheorien“ von Öko-Test

"Das Verbrauchermagazin Öko-Test hat in Linsen Spuren von Pflanzengift gefunden", schrieb die BILD-Zeitung am vergangenen Freitag. Bei acht von 13 konventionellen Linsen-Marken sei das auch unter dem Namen Roundup bekannte Unkrautvernichtungsmittel nachgewiesen worden. Nur neun untersuchte Bio-Linsen-Produkte seien frei von dem Pflanzengift gewesen.

Lesezeit: 2 Minuten

"Das Verbrauchermagazin Öko-Test hat in Linsen Spuren von Pflanzengift gefunden", schrieb die BILD-Zeitung am vergangenen Freitag. Bei acht von 13 konventionellen Linsen-Marken sei das auch unter dem Namen Roundup bekannte Unkrautvernichtungsmittel nachgewiesen worden. Nur neun untersuchte Bio-Linsen-Produkte seien frei von dem Pflanzengift gewesen.

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Der Industrieverband Agrar (IVA) hat daraufhin deutliche Kritik an den Recherchearbeiten der Zeitschrift „Öko-Test“ geübt und dieser vorgeworfen, „diffusen Verschwörungstheorien statt den Fakten“ nachzugehen. Zum wiederholten Mal innerhalb weniger Wochen habe Öko-Test mit Schreckensmeldungen über den Pflanzenschutzwirkstoff Glyphosat aufgewartet, so der IVA. Nun scheine die Redaktion einem handfesten Skandal auf der Spur zu sein.


Zur Anhebung des sogenannten Rückstandshöchstgehalts (RHG) in Linsen schreibe das Blatt, dass eine nicht näher benannte „Agrarlobby“ eine „Importtoleranz“ beantragt habe und „binnen Kurzem die Heraufsetzung des Grenzwertes um das Hundertfache auf jetzt 10 mg/kg“ erreicht habe. Das klinge in der Tat unerhört und dürfte bei den meisten Journalisten Rechercheinstinkte wecken. „Leider belässt es Öko-Test aber bei der Verschwörungstheorie über die dunklen Mächte der Agrarlobby“, stellte der IVA fest. Er warf die Frage auf, ob vielleicht die nüchternen Fakten aus dem vermeintlichen Skandal einen ganz normalen Vorgang gemacht hätten; dann mache zu viel Recherche „natürlich die schöne Geschichte kaputt“.


Der IVA erinnerte daran, dass grundsätzlich die RHG nach wissenschaftlichen Verfahren von den Behörden festgelegt würden. Lägen entsprechende Werte nicht vor, gelte zum vorsorglichen Verbraucherschutz die analytische Nachweisgrenze. Bei Glyphosat in Linsen sei das bis vor Kurzem 0,1 mg/kg gewesen. Dies bedeute, dass 0,1 mg/kg nicht das Ergebnis einer individuellen Prüfung gewesen seien, sondern der geringstmögliche Standardwert.


Die RHG würden ständig überprüft und angepasst. Im Fall von Glyphosat, einem Wirkstoff, der lange auf dem Markt und eingehend untersucht sei, in Linsen habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Januar 2012 nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch deutsche Behörden den Wert auf 10 mg/kg angepasst, und nicht „binnen Kurzem“, wie Öko-Test behauptet habe, sondern nach Auswertung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Forschung. Ergebnis sei, dass ein RHG von 15 mg/kg oder 10 mg/kg vertretbar wäre. Die EFSA habe sich jedoch für den geringeren Wert entschieden. Aufwändig wäre eine solche Recherche nicht gewesen, so der IVA. Alle relevanten Informationen seien offen im Internet verfügbar. (AgE)

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