Diskussionen um eine geforderte Bestandsregulierung des Wolfes haben Sorgen wegen einer möglichen Spaltung des Jagdrechts aufkommen lassen. Die Jägerstiftung natur+mensch warnt jetzt vor einer Enteignung des Jagdrechts, falls der Wolf nicht in die Liste der jagdbaren Tierarten aufgenommen werde, sondern von staatlicher Seite eine Bestandsregulierung erfolge.
„Das Jagdrecht als das ausschließliche Entnahmerecht wild lebender Tiere ist ein Eigentumsrecht und darf nicht aufgeteilt werden in eines, was die Jäger wahrnehmen, und solches, das staatlicherseits betrieben wird“, erklärte Stiftungsvorsitzender Georg Graf von Kerssenbrock-Praschma. Mit der Verbreitung des Wolfes müssten klare Regelungen für alle Landnutzer festgelegt werden. Dazu gehörten der Umgang mit Schäden durch den Wolf, das Monitoring der Art und eine Bestandsregulierung durch die Jägerschaft.
Die Stiftung bezog sich mit ihrer Forderung auf eine Stellungnahme des Diplombiologen Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel, die dieser im Auftrag des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) sowie des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe abgegeben hatte. Darin hatte Pfannenstiel erläutert, dass eine reguläre Bejagung des Wolfes nicht notwendigerweise von Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werde, wenn der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliege. Es bestehe dann die akute Gefahr einer Erosion des Jagdrechts.
Vor diesem Hintergrund riet Pfannenstiel dazu, den Wolf in das Gesamtsystem der Jagd in Deutschland aufzunehmen. Zur Wahrung der Eigentumsrechte sollte die Regulierung des Wolfes in die Zuständigkeit des Jagdausübungsberechtigten fallen.