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Jäger in NRW erzwingen neue Debatte über Landesjagdgesetz

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen. Der Landesjagdverband hat am Donnerstag im Landtag 117.601 Unterschriften der von ihm initiierten Volksinitiative übergeben. Auch juristisch steht das Gesetz auf der Kippe, erklärt dazu der Landesjagdverband (LJV).

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen. Der Landesjagdverband hat am Donnerstag im Landtag 117.601 Unterschriften der von ihm initiierten Volksinitiative übergeben.


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Auch juristisch steht das Gesetz auf der Kippe, erklärt dazu der Landesjagdverband (LJV). So gebe es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil das Land mit dem im April 2015 verabschiedeten Jagdgesetz seine Kompetenzen überschritten hat.


„Es ist teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt, richtet sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz“, sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg bei der Übergabe an Landtagspräsidentin Carina Gödecke. Der Landesjagdverband hat mit der Volksinitiative fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich zusammenbekommen. Erfasst wurden von den kommunalen Behörden bestätigte 117.601 Unterschriften in über 20.000 Listen.


„Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen“, sagte Müller-Schallenberg und forderte das Landesparlament auf, das Werk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel (Grüne) überhaupt erstmals ordentlich zu beraten. Dies war vor der Verabschiedung durch den Landtag unterblieben. Eine Fachberatung im zuständigen Ausschuss wurde seinerzeit verhindert und hat es nie gegeben.


Forderungen der Jäger


Argumente der Jäger:

  1. Das Landesjagdgesetz ist gegen die gute jagdliche Praxis und bedeutet weniger Artenschutz.
  2. Das Landesjagdgesetz ist teilweise verfassungswidrig.
  3. Das Landesjagdgesetz ist gegen die Hauptbetroffenen gerichtet und gegen die Mehrheit von Land und Leuten.


Forderungen:


  • Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
  • Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
  • Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
  • Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
  • Stärkung des Jagdschutzes
  • Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
  • Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
  • Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
  • Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
  • Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
  • Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
  • Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz


Mit der Ausübung der Jagd setzt die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen im öffentlichen Interesse einen gesetzlichen Auftrag um. Hierzu sei ein in jeder Hinsicht gesetzeskonformer Betrieb von Schießanlagen unabdingbar, um den gesetzlichen Anforderungen an die Jägerschaft nachzukommen, so der LJV weiter.


Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen betreibe daher seit 2009 ein umfangreiches Projekt zur Modernisierung der jagdlich genutzten Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen.

Der LJV NRW erwartet insofern ein klares Bekenntnis der Politik dahingehend, dass eine zukünftige Landesregierung sich für eine aktive Unterstützung und Förderung der jagdlich genutzten Schießstände in Nordrhein-Westfalen ausspricht und einsetzen wird

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