Gegen weitere Jagdbeschränkungen seitens der Landesregierung hat sich der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) ausgesprochen. Der Verband wehrt sich entschieden gegen die Einführung der Intervalljagd auf Wasserfederwild in Vogelschutzgebieten.
Zusätzlich zur bereits im Oktober 2014 verkürzten Jagdzeit auf Gänse und Enten in Vogelschutzgebieten greife das Land erneut in das Jagdrecht der Grundeigentümer ein, monierte der ZJEN. Dadurch werde eine sinnvolle Regulierung der rasant steigenden Graugansbestände weiter erschwert.
ZJEN-Präsident Heiner Ehlen beklagte, dass die Zeiten für die Jagd recht schwierig geworden seien. Die Intervalljagd in Vogelschutzgebieten, die Kürzung der Jagdzeiten und eine Einschränkung der Zahl jagdbarer Tiere durch Verordnungen stellten Grundeigentümer und Jäger vor immer größere Probleme. Ehlen begrüßte auf der Versammlung allerdings, dass Landwirtschaftsminister Christian Meyer keine Novellierung des Jagdrechtes anstrebe, sondern nur kleinere Anpassungen vorsehe.
Auf Unmut stößt beim ZJEN die Tatsache, dass durch die jüngste Änderung des Umsatzsteuerrechts künftig auch die Einnahmen der Jagdgenossenschaft, in erster Linie die Pachteinnahmen, der Umsatzbesteuerung unterliegen werden. Damit müssten viele Verbandsmitglieder nicht nur in Wald und Flur, sondern auch am Schreibtisch aktiv werden. Für eine Vielzahl der Jagdgenossenschaften werde jedoch eine Befreiung nach der Kleinunternehmerregelung möglich sein, und alle anderen könnten zumindest bis 2020 für die Anwendung der bisherigen Steuerregeln optieren.