Der nach Deutschland zuwandernde Wolf trifft auf eine Kulturlandschaft, für die dieses Raubwild seit geraumer Zeit völlig fremd ist. Statt einer einseitig zugunsten des Wolfes geführten politischen Diskussion, ist es aus Sicht der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer notwendig, dass eine Auseinandersetzung mit den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen erfolgt, die eine stetig wachsende Wolfspopulation mit sich bringt.
Ein uneingeschränktes „Willkommen Wolf!“ verkennt, dass der unregulierte Auftritt des Wolfes in Gesellschaft und Kulturlandschaft eingreift und insbesondere Nutztiere und heimische Wildbestände bedroht. Da von diesen Auswirkungen gerade die Inhaber des Jagdrechtes, also die Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer unmittelbar betroffen sind, haben die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) auf ihrer Jagdrechts- und Frühjahrstagung ein Forderungs- und Positionspapier beschlossen, in dem sie eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht und die Regulierung des Auftretens von Wölfen fordern.
Dazu ist der Wolf von Anhang 4 in Anfang 5 der europäischen FFH-Richtlinie zu überführen. Dann genießt er denselben Schutz wie die Wölfe in Polen. Er stammt von diesen ab und es besteht ein genetischer Austausch mit den westpolnischen Wölfen.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Vorfälle, bei denen Mutterschafe, Lämmer, Kälber und ein Fohlen durch einen Wolf getötet oder schwer verletzt wurden, setzt sich die BAGJE zudem für die gesetzliche Verankerung einer vollständigen Entschädigung der betroffenen Tierhalter ein.