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Jeder dritte Betrieb mit Einkommenskombination

Annähernd ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland übt zumindest eine landwirtschaftsnahe Erwerbstätigkeit aus bzw. praktiziert eine Einkommenskombination, wie es in den methodischen Grundlagen der Europäischen Union heißt.

Lesezeit: 2 Minuten

Annähernd ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland übt zumindest eine landwirtschaftsnahe Erwerbstätigkeit aus bzw. praktiziert eine Einkommenskombination, wie es in den methodischen Grundlagen der Europäischen Union heißt. Das ist das Ergebnis der Landwirtschaftszählung 2010, im Rahmen derer diesbezügliche Ergebnisse offiziell ausgewertet und mittlerweile veröffentlicht worden sind. Anders als bei den vorangegangenen Strukturerhebungen wurden dabei auch forstwirtschaftliche Aktivitäten berücksichtigt.


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Wie Manfred Schöpe vom Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München (ifo) in seinem aktuellen Bericht „Diversifizierung in der Landwirtschaft“ weiter feststellt, verfügen allein 14 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland über Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder sind daran beteiligt. Mehr als 19 000 Betriebe setzten ihre technische Ausrüstung auch für Auftragsarbeiten auf anderen landwirtschaftlichen Betrieben ein.


Immerhin fast 9 000 Höfe böten auch Maschinen- und Fahrzeugleistungen für Projekte außerhalb der Landwirtschaft an, zum Beispiel Winterdienst, Grünflächenpflege oder Pflege von Straßenbegleitgrün. Überbetrieblicher Maschineneinsatz in der Landwirtschaft werde weitgehend von den landwirtschaftlichen Maschinenringen koordiniert; Projekte für sonstige Großkunden vermittle ein gewerblicher Zweig der Maschinenringorganisation, die Maschinenringe Deutschland GmbH.


Fehlschluss in Sachen Beherbergung


Die Sparte „Beherbergung, Sport- und Freizeitaktivitäten“ scheint laut Schöpe den vorliegenden Zahlen gemäß gar nicht so bedeutsam zu sein, wie in der landwirtschaftlichen Fachöffentlichkeit der Eindruck besteht. Dabei dürfte es sich jedoch um einen krassen Fehlschluss handeln, da nach den methodischen Vorgaben für die Durchführung der Landwirtschaftszählung in Deutschland nur Vorhaben erfasst würden, die nicht als rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb geführt würden, erläutert der Agrarökonom. Da bei Beherbergungsaktivitäten die Schwelle zur Gewerblichkeit bereits bei sechs Betten oder vier Gästezimmern überschritten sei, würden de facto alle größeren, das heiße die eigentlich wirtschaftlich relevanten Engagements, von der Erhebung nicht erfasst. Ähnliches dürfte auch auf die Position „Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zum Verkauf“ zutreffen, da viele Verkaufsaktivitäten, zum Beispiel Bauernhofläden, in Deutschland steuerrechtlich als gewerblich gelten würden. (AgE)



 

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