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Jetzt Antrag für Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt einreichen

Bauern in Sachsen-Anhalt können jetzt für Vorhaben für den Artenschutz, die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmen zur Entwicklung der Artenvielfalt Fördergelder abrufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Umweltministerium von Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Förderprogramm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“ investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) stehen für die aktuelle Auswahlrunde 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Es werden unter anderem Vorhaben für den Artenschutz, die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen, die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Umweltschutz und vielfältige weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Artenvielfalt gefördert.

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Laut Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert ist die Möglichkeit der fortlaufenden Antragstellung die Besonderheit des Förderprogramms. Anträge, die bis zum 28. April 2020 vollständig und auf Förderfähigkeit abschließend geprüft bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Anträge, die nicht berücksichtigt werden konnten, bleiben bis zum nächsten Auswahlstichtag in der Prüfung.

Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind in diesem 9. Auswahllauf 3.280.000 Euro vorgesehen. „Damit können die wichtigen mehrjährigen Projekte realisiert werden, mit denen wir langfristig die Natur unterstützen“, erläutert die Umweltministerin.

Bisher wurden im Rahmen dieser Förderung beispielsweise auf dem Brocken die Naturschutzausstellung im Brockenhaus und besucherlenkende Maßnahmen im Außenbereich finanziert. In der Altmark konnte ein Schutzprojekt für die Wiesenweihe, ein gefährdeter Greifvogel, mit diesen EU-Mitteln durchgeführt werden.

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