Juristen äußern rechtliche Bedenken bei Nutztierhaltungsverordnung
Am Freitag stimmt der Bundesrat über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab. Drohen jetzt hohe Auflagen oder muss der Entwurf doch noch überarbeitet werden?
Brechen die Nutztierbestände in Deutschland künftig massiv ein? Kommt unser Fleisch in Zukunft vermehrt aus dem Ausland? Vieles hängt davon ab, welche Entscheidung der Bundesrat am kommenden Freitag im Rahmen der Abstimmung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) trifft.
Nimmt die Länderkammer den vom Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates und von landwirtschaftlichen Interessenverbänden heftig kritisierten Entwurf an, dürfte das schwerwiegende Folgen für den Veredlungsstandort Deutschland haben. Viele Schweinehalter werden dann sagen: „Es reicht, die Einschränkungen und Auflagen können oder wollen wir nicht mehr stemmen.“ Zu groß ist der Frust über immer neue Auflagen, Vorgaben und Bevormundungen.
Vorgaben des Grundgesetzes nicht beachtet?
Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Juristen sehen bei dem vom Agrarausschuss Ende Januar vorgelegten Änderungsentwurf rechtliche Bedenken. Kritisiert wird zum Beispiel, dass im Entwurf bzw. in den von den Ausschussmitgliedern formulierten Begründungen das verfassungsrechtlich gewährte Eigentumsgrundrecht überhaupt keine Rolle spielt (Artikel 14 Satz 1 Grundgesetz).
„Durch die drastische Verkürzung der Übergangsfristen sehen wir den im Grundgesetz verankerten aktiven Bestandsschutz gefährdet“, betont Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Kanzlei HSA-Rechtsanwälte in Potsdam. Die Juristin gilt als Expertin im Bereich Tierschutzrecht sowie Umwelt- und Planungsrecht.
Rechtlich kritisch sieht die Juristin auch die vom Agrarausschuss gemachte Vorgabe, dass die Grenzwerte für Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff in Zukunft jederzeit („dauerhaft“) eingehalten werden müssen. Das Problem sei, dass bis heute keine rechtlich nachvollziehbaren Messungen erfolgen. Dafür fehlen geeichte Messgeräte und viele Mitarbeiter der Veterinärämter erhalten keine Einweisung in die Messtechnik. „Valide Ergebnisse, die im Streitfall vor Gericht standhalten, gibt es nicht“, betont Rechtsanwältin Schäfrich.
Wie die Länderkammer am Freitag abstimmt, ist bislang völlig offen. Kritik wird aber nach wie vor an den vielen Änderungsanträgen laut, über die der Agrarausschuss zu beraten hatte. Anstatt an einer Lösung zu arbeiten, die den Landwirten eine Zukunftsperspektive gibt, versuchen vor allem Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung scharfe Auflagen durchzudrücken.
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Brechen die Nutztierbestände in Deutschland künftig massiv ein? Kommt unser Fleisch in Zukunft vermehrt aus dem Ausland? Vieles hängt davon ab, welche Entscheidung der Bundesrat am kommenden Freitag im Rahmen der Abstimmung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) trifft.
Nimmt die Länderkammer den vom Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates und von landwirtschaftlichen Interessenverbänden heftig kritisierten Entwurf an, dürfte das schwerwiegende Folgen für den Veredlungsstandort Deutschland haben. Viele Schweinehalter werden dann sagen: „Es reicht, die Einschränkungen und Auflagen können oder wollen wir nicht mehr stemmen.“ Zu groß ist der Frust über immer neue Auflagen, Vorgaben und Bevormundungen.
Vorgaben des Grundgesetzes nicht beachtet?
Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Juristen sehen bei dem vom Agrarausschuss Ende Januar vorgelegten Änderungsentwurf rechtliche Bedenken. Kritisiert wird zum Beispiel, dass im Entwurf bzw. in den von den Ausschussmitgliedern formulierten Begründungen das verfassungsrechtlich gewährte Eigentumsgrundrecht überhaupt keine Rolle spielt (Artikel 14 Satz 1 Grundgesetz).
„Durch die drastische Verkürzung der Übergangsfristen sehen wir den im Grundgesetz verankerten aktiven Bestandsschutz gefährdet“, betont Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Kanzlei HSA-Rechtsanwälte in Potsdam. Die Juristin gilt als Expertin im Bereich Tierschutzrecht sowie Umwelt- und Planungsrecht.
Rechtlich kritisch sieht die Juristin auch die vom Agrarausschuss gemachte Vorgabe, dass die Grenzwerte für Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff in Zukunft jederzeit („dauerhaft“) eingehalten werden müssen. Das Problem sei, dass bis heute keine rechtlich nachvollziehbaren Messungen erfolgen. Dafür fehlen geeichte Messgeräte und viele Mitarbeiter der Veterinärämter erhalten keine Einweisung in die Messtechnik. „Valide Ergebnisse, die im Streitfall vor Gericht standhalten, gibt es nicht“, betont Rechtsanwältin Schäfrich.
Wie die Länderkammer am Freitag abstimmt, ist bislang völlig offen. Kritik wird aber nach wie vor an den vielen Änderungsanträgen laut, über die der Agrarausschuss zu beraten hatte. Anstatt an einer Lösung zu arbeiten, die den Landwirten eine Zukunftsperspektive gibt, versuchen vor allem Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung scharfe Auflagen durchzudrücken.